„Wir müssen die Stromsteuer für alle Unternehmen auf europäisches Mindestmaß bringen, damit der Wirtschafsstandort Deutschland international wettbewerbsfähig bleiben kann. Das gilt nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern auch für alle mittelständischen Unternehmen in Handel, Dienstleistung und Handwerk.“ Dies erklärt ZDK-Präsident Arne Joswig anlässlich der heute im Bundeskabinett anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht.
Der ZDK fordert eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde für Betriebe, um Entlastung für Unternehmen zu schaffen. Damit folgt der Verband dem Beschluss des Bundesrats, der in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 239/24) eine systematische Anpassung der Abgaben und Umlagen im Energiesektor zur Entlastung von Unternehmen empfohlen hat. Außerdem moniert er die unzureichende Senkung der Stromsteuer und fordert eine zügige Angleichung an das EU-Steuerrecht.
Zusätzlich fordert der ZDK die Abschaffung der Antragsschwelle (§ 9b Absatz 2 des Stromsteuergesetzes), so dass alle Betriebe von dieser Entlastung profitieren können. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Steuerentlastung nur gewährt wird, wenn der Entlastungsbetrag 250 Euro pro Jahr übersteigt. Das stellt einen klaren Nachteil für kleinere Firmen dar“, so Joswig weiter. Die steuerlichen Anpassungen sollten zudem unbedingt unbefristet gesetzlich verankert werden, um die nötige Planungssicherheit für alle Unternehmen zu gewährleisten.
In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat die im Entwurf enthaltene Streichung von Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse aus der Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (§ 2 Nummer 7) ab. Der ZDK stimmt dem Rat in dieser Sache zu: „Aus unserer Sicht müssen alle Technologien, die der Nachhaltigkeit und der Treibhausgaseinsparung dienen, gefördert und die Unternehmen entsprechend steuerlich entlastet werden. Das gilt selbstverständlich auch für Kraftstoffe im Verkehrsbereich“, so Joswig.
In Bezug auf das bidirektionale Laden gelte es Doppelbelastungen zu vermeiden. Es müsse gewährleistet sein, dass sowohl die Strom- und Mehrwertsteuer als auch die Netzentgelte, Umlagen und sonstige Abgaben nur einmal anfallen, und zwar beim Letztverbrauch.
„Wir appellieren an die Bundesregierung, die Anpassungen zum Energie- und Steuerrecht jetzt schnellstmöglich anzugehen. Für die den Verkehrssektor betreffenden Kraftstoffe bedeutet das, zusätzlich einen Anreiz zu schaffen, in nachhaltige strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe zu investieren. Am Ende muss die Entlastung natürlich auch beim Verbraucher ankommen“, betont ZDK-Präsident Arne Joswig.
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