Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den Revisionsrekurs der SIGNA Prime Selection AG liegt vor
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den Revisionsrekurs gegen den Beschluss des OLG Wien, mit welchem dem von den Gläubigern angenommenen Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG die Bestätigung versagt wurde, liegt vor:
Der Oberste Gerichtshof übernimmt hinsichtlich des Fehlens des Erlages bzw. des Sicherstellungserfordernisses der Verfahrenskosten die rechtliche Beurteilung des OLG Wien. Damit ist dem Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG vom 18.03.2024 die Bestätigung rechtskräftig versagt. Das Sanierungsverfahren wird nunmehr auf ein Konkursverfahren abgeändert. Die von der der SIGNA Prime Selection AG angestrebte Sanierung ist daher nicht gelungen.
Das Unternehmen der SIGNA Prime Selection AG wird von ABEL Rechtsanwälte als Insolvenzverwalterin in Abstimmung mit den Insolvenzorganen bis auf Weiteres fortgeführt und das gesamte Vermögen verwertet.
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