Seit Porsche das E-Modell Taycan auf den Markt gebracht hat, ist es zu unglaublichen 13 Rückrufen gekommen. Erst jüngst berichteten Medien darüber, dass Porsche alle Modelle des Elektrofahrzeugs aufgrund von Bremsproblemen in die Werkstätten zurückrufen wird. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat beim Landgericht Offenburg am19. Juli 2024 Klage gegen Porsche und den Fahrzeughändler eingereicht. Im Kern der Klage geht es um insgesamt neun Sachmängel. Einer davon betrifft auch die unzureichende Reichweite des Taycan GTS. Die tatsächliche Reichweite einer Motoraufladung weicht von der im Prospekt angegebenen Reichweite um bis zu 35 Prozent ab.
Dr. Stoll & Sauer verlangte vom Händler und der Porsche AG die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Vor allem im Diesel-Abgasskandal war die Kanzlei eine treibende Kraft bei der juristischen Aufarbeitung. Derzeit führen die Inhaber im Dieselskandal die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. In erster Instanz konnte die Klage für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gewonnen werden.
E-Auto Porsche Taycan GTS strotzt vor Sachmängeln
Wer auf E-Mobilität setzt und einen Porsche Taycan kauft, hat bisher wenig Freude am Fahrzeug. 13 Rückrufe und eine unzureichende Reichweite des E-Motors verärgern Porsche-Kunden massiv. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat eine Klage gegen Porsche eingereicht. Auch der Fahrzeughändler ist an der Klage beteiligt, da sich der Porsche Taycan noch in der zweijährigen Gewährleistung befindet. Welche Sachmängel werden Porsche am Modell Taycan GTS vorgehalten:
- Defekt der Außentemperaturanzeige
- Defekt des Spannungswandlers
- Defekt der Bremsanlage
- Fehler der Handyladefunktion
- Defekt des Innenraumheizers
- Fehler der Hochvoltbatterie
- Fehler des Stoßdämpfers
- Defekt der Schließfunktion
- Mangelnde Reichweite
35 Prozent weniger Reichweite als im Prospekt beworben wird
Bei der Reichweite von E-Fahrzeugen wird nach dem WLTP – („Worldwide harmonized Light-duty Test Cycle“) ermittelt. Dies dient primär der Vergleichbarkeit unter den Herstellern. Jedoch wir hiermit massiv geworben und so die Reichweite dem Kunden angepriesen. Laut Herstellerangaben sollte der Taycan eine Reichweite von kombiniert 504 km aufweisen und innerorts sogar bis zu 624 km. Doch selbst bei energiesparender Fahrweise reichte in der Realität die Motoraufladung nicht einmal für eine Hin- und Rückfahrt für eine Gesamtstrecke von 328 km. Das entspricht einer Abweichung von 35 Prozent zur kombinierten angegebenen Reichweite von 504 km.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Auffassung, dass hier ein erheblicher Sachmangel iSd § 434 BGB Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegt, denn die 10-prozentige Erheblichkeitsschwelle, die der Bundesgerichtshof (BGH) für Verbrennungsmotoren entwickelt hat, greift auch bei fabrikneuen E-Fahrzeugen in Bezug auf die angegebene Reichweite im Verhältnis zur Realreichweite.
Ferner liegt der Stromverbrauch bei 42,8 kWh/100 km, wobei lau Hersteller ein Verbrauch bei WLTP-Verfahren von kombiniert 23,3 – 20,3 kWh/100 km anfallen müsste.
Nach dem NEFZ-Verfahren sogar 25,9 kWh/100 km. Die Nettoenergiemenge soll bei 83,7 kWh liegen und brutto bei 93,4 kWh. Wie hoch der Reservebereich ist, ist offen. Laut einem Test von Auto Motor Sport erreicht der Taycan bei konstanten 120km/h maximal eine Reichweite von 395 km.
Rückrufe betrafen auch die Hochvoltbatterie
Das weitere Hauptproblem des Porsche Taycan sind die zig Rückrufe. Seit der Taycan (1. Modell) auf dem Markt ist, war er von insgesamt 13 Rückrufen betroffen, vier betrafen die Hochvoltbatterie. Der aktuelle Rückruf wegen der Bremsen ist extrem sicherheitsrelevant. Es gilt die Gefahr, dass Risse in den vorderen Bremsleitungen zu einem Austritt der Bremsflüssigkeit führen können. Dies beeinträchtigten den Bremsdruck und die Wirksamkeit des Systems.
Aufgrund der Sachmängel macht Dr. Stoll & Sauer Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB geltend und erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrage. Die Gewährleistungsrechte verjähren nach zwei Jahren, sodass hier schnell gehandelt werden musste. Ferner hat nach Ansicht von Dr. Stoll & Sauer Porsche gegen die EG-Typengenehmigung verstoßen. Die EG-Typengenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp oder die zu genehmigende Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten vorliegen. Es geht um den Verstoß gegen das Qualitätsmanagementsystem speziell gegen EN ISO 9001:2015.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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