Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) geht es jetzt in vielen Kommunen um zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wege zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis 2045. Oft haben dabei Wärmenetze Priorität, die nach aktuellen Berichten und Studien von Fachverbänden und Verbraucherorganisationen im aktuellen Betrieb, aber auch aufgrund klimafreundlicher Modernisierungen wie auch im Neubau erhebliche Kosten verursachen. Da die Ergebnisse der KWP nicht rechtsverbindlich sind, können vor, während und nach dem strategischen Planungsverfahren durchaus energetische Gebäudesanierungen inkl. Heizungsmodernisierungen durchgeführt werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt viele technologieoffene Möglichkeiten fürs Heizen mit erneuerbaren Energien zu. Bestimmte Heizungssysteme werden dabei mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Abwarten kann teuer werden und führt nicht zwingend zu besseren Lösungen
„Jetzt auf die Fertigstellung von Wärmeplänen sowie die Planung und den Neubau von Wärmenetzen zu warten kann für Haus- und Immobilienbesitzer aus verschiedenen Gründen teuer werden“, erklärt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in Sankt Augustin. „Das GEG lässt eine Vielzahl von heiztechnischen Lösungen zu, die von den Heizungsbauern zügig installiert werden können. Diese modernen Heizungen zahlen sofort aufs Klima ein und steigern die Energieeffizienz gegenüber der veralteten Heizung“, so Andreas Müller weiter. Hierzu zählen Wärmepumpen, Holz- und Pellet-Systeme ebenso wie hocheffiziente Hybridsysteme unter Einbindung erneuerbarer Energien wie Biologische und Synthetischen Brennstoffe, Wasserstoff sowie Kamin- und Kachelöfen. Die Allianz Freie Wärme empfiehlt daher, sich jetzt von den Heizungsfachleuten individuell beraten zu lassen.
Verbraucherverbände rechnen wieder mit Kostensteigerungen und Nachzahlungen
„Aufgrund von Aussagen aus Fachkreisen und unseren Erfahrungen insbesondere der vergangenen Monate empfehlen wir Endverbrauchern, sich die Wärmenetze und individuellen Heizungslösungen mit den Fördermitteln genau anzuschauen und zu vergleichen. Jede Heizungsmodernisierung zahlt sich mehrfach aus“, rät Andreas Müller. So warnen Verbraucherverbände etwa vor hohen Heizkostenabrechnungen für 2023, mit denen jetzt zum Jahresende hin wieder in vielen Haushalten die Stimmung kippen könnte. Erst im Frühjahr berichteten die Medien über immense Kostensteigerungen und Nachzahlungen, nicht selten in Höhe mehrerer hundert Euro für den Bezug von Fernwärme und Warmwasser. Die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gestiegenen Energiekosten schlugen in den Nachkalkulationen durch – Fernwärme wird bundesweit nach wie vor zum allergrößten Teil mit fossilen Energieträgern erzeugt.
Auch wenn sich zwischenzeitlich die Energiemärkte beruhigten, befürchten Wohnungsverbände und Verbraucherorganisationen, dass die Preise für Fernwärme auch künftig zweistellig bis zu 20 Prozent oder mehr steigen könnten, während die Kosten für Gas, Öl, Holzpellets und Wärmepumpenstrom sinken. Als Gründe werden der Wegfall der Energie-Preisbremse, unzureichende Regulierung und intransparente Preisgestaltung angeführt.
Entlastungen durch Fernwärme-Novelle entfallen
Entlastungen für Fernwärmekunden etwa durch die geplante Novelle der AVBFernwärmeV sind nicht zu erwarten. Durch das Scheitern der Ampelkoalition in Berlin wird es aller Voraussicht nach nicht mehr zu positiven Veränderungen für Fernwärmekunden kommen. Die AVBFernwärmeV, rechtliche Grundlage für Wärmelieferverträge in Deutschland, sollte nach mehrfachem Aufschub im Dezember im Bundeskabinett verabschiedet werden. Verbraucherverbände, wie auch die Allianz Freie Wärme hatten gehofft, dass es endlich zu verbraucherfreundlicheren Regelungen kommt.
„Wir fordern auch weiterhin von den politisch Verantwortlichen, dass die veraltete AVBFernwärmeV umfassend und verbraucherorientiert modernisiert wird“, sagt Andreas Müller. Dies sei im Umfeld der Wärmeplanungen und weitreichenden Wärmenetzausbaupläne dringend erforderlich. Ähnlich wie von Verbraucherschützern gefordert geht es der Allianz Freie Wärme um diese Details: kein einseitiges Änderungsrecht der Versorgungsbedingungen durch die Versorger, ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher bei Preisänderungen, keine wettbewerbsschädlichen Anschluss- und Benutzungszwänge mehr zuzulassen, sowie um Verkürzungen der Vertragslaufzeiten, der Vertragsverlängerung und der Kündigungsfristen.
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