Jährlich stehen in Deutschland tausende Unternehmen vor einem massiven Problem: Die Nachfolge ist oft unklar, und viele Betriebe finden keinen geeigneten Übernehmer. Rund 125.000 Firmen müssen jedes Jahr einen Nachfolger finden, doch bei einem Viertel droht die Übergabe zu scheitern. Ohne eine Lösung droht das Ende für viele Traditionsunternehmen.
Der Automatismus, dass die Kinder den Betrieb weiterführen, gibt es heute in den seltensten Fällen. Findet die Übergabe an Dritte statt, können allerdings hohe steuerliche Belastungen anfallen. Genossenschaften bieten eine echte Alternative in dieser schwierigen Situation und können die Kosten reduzieren. Wann die Genossenschaft die richtige Lösung ist und was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Hohe Schenkungs- oder Erbschaftssteuern bei der Betriebsübergabe
Der Wert eines Unternehmens wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Neben dem Kundenstamm und der Marktposition spielen materielle Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen oder Produktionsanlagen eine entscheidende Rolle. Auch immaterielle Güter, etwa Markenrechte, Patente oder auch digitalisierte Prozesse tragen maßgeblich zur Unternehmensbewertung bei. Gerade bei erfolgreichen Betrieben, die über Jahrzehnte gewachsen sind, können diese Werte beachtliche Summen erreichen, die die steuerlichen Freibeträge schnell überschreiten.
Die Höhe der Freibeträge bei der Unternehmensübergabe ist abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Nachfolger. Kinder des Betriebsinhabers profitieren von vergleichsweise hohen Freibeträgen, die es ermöglichen, große Teile des Unternehmenswerts steuerfrei zu übernehmen. Bei weiter entfernten Verwandten oder bei einer Übertragung auf Dritte reduziert sich der Freibetrag erheblich – was zu einer schnell ansteigenden Steuerlast führt. Für die Betriebsnachfolger stellt dieser Umstand eine doppelte Herausforderung dar: Einerseits muss das Unternehmen selbst erfolgreich weitergeführt werden, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben, andererseits müssen finanzielle Mittel aufgebracht werden, um die anfallende Steuerlast zu bewältigen.
Wichtige Vorbereitungen für die Betriebsübergabe
Damit die Steuerschuld so gering wie möglich ausfällt, ist eine frühzeitige und umfassende Nachfolgeplanung wichtig. Unternehmer sollten sich rechtzeitig mit der Frage auseinandersetzen, wie die Übergabe steuerlich optimiert werden kann. Dazu zählt zunächst eine zuverlässige Unternehmensbewertung. Es ist hierbei ratsam, einen Experten hinzuzuziehen, da eine überhöhte Bewertung die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer erheblich steigern kann. Im Anschluss muss die Nachfolge eindeutig geregelt werden. Unklarheiten an dieser Stelle können nicht nur kostspielige Verzögerungen im Übergabeprozess verursachen, sondern auch die Höhe der Steuerfreibeträge beeinflussen, die vom Verwandtschaftsverhältnis abhängen. Um die voraussichtliche Steuerlast präzise planen zu können, muss deshalb feststehen, wer das Unternehmen übernimmt. Zusätzlich ist eine genaue Kalkulation der zu erwartenden Steuerforderungen erforderlich, um mögliche Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Denn unter Umständen ist der Betrag so hoch, dass man ihn nicht mit vorhandenen Mitteln finanzieren kann.
Die Genossenschaft als alternatives und lukratives Nachfolgemodell
In dieser komplexen Situation rücken alternative Nachfolgemodelle verstärkt in den Fokus. Ein Modell, das zunehmend Beachtung findet, ist die Gründung einer Genossenschaft. Genossenschaften bieten insbesondere für Unternehmen ohne familiäre Nachfolger eine sinnvolle Option, um die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten. Sie basieren auf dem Prinzip der gemeinschaftlichen Unternehmensführung: Mehrere Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam wirtschaftliche Ziele zu erreichen.
Eine Genossenschaft bietet dabei mehrere Vorteile, die sich günstig auf eine Betriebsübergabe auswirken. Genossenschaftsanteile werden stets zum Nennwert bewertet, unabhängig von ihrer tatsächlichen Wertentwicklung, was die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer unter Umständen deutlich reduziert. Zudem lassen sich Genossenschaftsanteile unkompliziert unter den Mitgliedern übertragen – sowohl innerhalb der Familie als auch an nicht verwandte Personen. Das kann für die Betriebsnachfolge genutzt werden und eröffnet Möglichkeiten, die außerhalb einer Genossenschaft entweder nicht realisierbar oder mit höheren Kosten verbunden wären. So kann etwa eine schrittweise Übertragung der Anteile über mehrere Jahre erfolgen, wodurch die Steuerlast auf einen längeren Zeitraum verteilt wird. Auch die Übertragung des Betriebs an einen Mitarbeiter, wenn kein familiärer Nachfolger vorhanden ist, wird durch das Genossenschaftsmodell erleichtert. In jedem Fall ist eine frühzeitige Planung der Nachfolgestrategie von entscheidender Bedeutung.
Über Björn Erhard:
Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://mrgenossenschaft.de/
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