- „CareSolution“ hatte entsprechende Aussagen über eigene Kanäle verbreitet
- Eurotubes® Mehrkammerbeutel können laut LG Hamburg nach den Ergebnissen einer offenen, randomisierten und multizentrischen Phase IV Studie (PEKANNUSS) in bestimmten Behandlungssituationen Vorteile (wie z.B. ein geringeres Infektionsrisiko) bieten, die ihre wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen
- Einstweilige Verfügung gegen Carenoble auch wegen Nutzung von Krankenkassen-Logo
Die Eurozyto GmbH hat die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH & Co. KG (Carenoble) mithilfe der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance gerichtlich in Anspruch genommen. Der Grund dafür sind verschiedene Aussagen, die Carenoble zuvor mit ihrem „CareSolution“-Verordnungsservice für Ärztinnen und Ärzte über die Eurotubes® Mehrkammerbeutel verbreitet hatte. Die Eurozyto GmbH bietet patentierte Mehrkammer-Infusionsbeutel für parenterale Ernährung an, die dazu beitragen können, die Selbstversorgung von Patientinnen und Patienten zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu optimieren.
LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Carenoble
Das Landgericht Hamburg hat Carenoble u.a. untersagt, die Eurotubes® als „extrem hochpreisig“ oder „Wirtschaftlichkeitsfalle“ zu bezeichnen und deren Verwendung als unwirtschaftlich darzustellen, wie Carenoble dies in einem „CareSolution“ Ärzterundschreiben und einem diesem beigefügten Flyer getan hatte. In diesem Zusammenhang sah es das Landgericht Hamburg als glaubhaft gemacht an, dass die mit den Eurotubes® der Eurozyto GmbH verbundenen Vorteile (z.B. geringeres Infektionsrisiko) im Einzelfall trotz höheren Preises sehr wohl eine wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen können. Gegenteilige Darstellungen seien irreführend und könnten nicht als „aktuelle und neutrale Fachinformationen“ bezeichnet werden.
OLG Hamburg erweitert einstweilige Verfügung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung erweitert und Carenoble zusätzlich die Verwendung des Logos des BKK Dachverbands in konkret beanstandeten Unterlagen verboten, da dadurch eine seinerzeit nicht existente Kooperation zwischen Carenoble und dem Verband vorgetäuscht wurde.
„Wir freuen uns, mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg mehr Rechts- und Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte erstritten zu haben, welche die Vorteile der Eurotubes® erkennen und unsere Mehrkammerbeutel in passenden Behandlungsszenarien als wirtschaftliche Therapieoption wählen“, so Thomas Munzert, der Geschäftsführer der Eurozyto GmbH.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg erging im eilgerichtlichen Verfahren und hat insoweit noch vorläufigen Charakter. Carenoble hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dessen ungeachtet ist die Entscheidung bereits mit der Verkündung wirksam und von Carenoble zu beachten.
– LG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2024, Aktenzeichen: 315 O 299/23
– OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2024, Aktenzeichen: 3 W 19/24
Pressekontakt:
Für Anmerkungen und Fragen zu dieser Pressemeldung, zur Eurozyto GmbH oder zu deren Produkten stehen wir Ihnen jederzeit unter der angegebenen Adresse zur Verfügung.
Für Fragen zur internationalen Sozietät Clifford Chance und zu den Einzelheiten des Gerichtsverfahrens steht Ihnen Herr Dr. Gunnar Sachs, Maître en droit (Paris), Partner im Düsseldorfer Büro der Sozietät (gunnar.sachs@cliffordchance.com), jederzeit zur Verfügung.