- DUH erzielt weiteren wichtigen Erfolg gegen Greenwashing mit einer Klimaklage gegen den Mineralölkonzern BP wegen angeblich klimaneutraler Motorenöle
- BP liefert keine ausreichenden Informationen darüber, wie Klimaneutralität der Produkte erreicht wird
Der Mineralöl- und Energiekonzern BP Europa SE darf nicht wie bisher seine Schmierstoffe und Motorenöle als „klimaneutral“ und mit dem Aufdruck „certified carbon neutral product“ bewerben. Dies urteilte das Landgericht Hamburg und gab damit einer Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BP vollumfänglich statt (Az: 312 O 114/22). Der Mineralölriese begründet die vermeintliche Klimaneutralität seiner Produkte mit dem Kauf von Emissionsgutschriften unter anderem aus einem Waldschutzprojekt in Sambia.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „BP täuscht Kundinnen und Kunden mit angeblich klimaneutralen Schmierstoffen. Diese Gerichtsentscheidung ist wichtig, um Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor einer solchen Irreführung zu schützen. Es ist nicht möglich, mit wenigen Cent Aufpreis Mineralölprodukte CO2-neutral zu zaubern. Besonders verwerflich ist zudem die fehlende Information darüber, wie genau diese angebliche Klimaneutralität erreicht werden soll. Das Landgericht Hamburg hat nun bestätigt, dass die Werbung des Mineralölkonzerns für ‚klimaneutrale‘ Schmierstoffe und Motorenöle irreführend ist. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird nicht ausreichend vermittelt, wie die angebliche Klimaneutralität erreicht wird.“
Im Prozess hat die DUH vorgetragen, dass die Laufzeit des Waldschutzprojekts, das BP zum CO2-Ausgleich nutzt, lediglich 30 Jahre beträgt, während fossiler Kohlenstoff bis zu Jahrtausenden in der Atmosphäre wirken kann. Eine dauerhafte Kompensation der Emissionen ist damit nicht garantiert. Und auch die Berechnung der vermeintlich eingesparten CO2-Emissionen wirft Fragen auf: Die Bäume im nur 40 Hektar großen Waldschutzprojekt sollen sehr viel mehr Kohlenstoff speichern als Bäume in der unmittelbaren Umgebung. Die unplausible Annahme bläht den vermeintlichen Klimaschutzeffekt des Projekts auf. Für die Kompensation von Emissionen ist das Projekt damit nach Auffassung der DUH ungeeignet. Das Gericht musste über diese Frage nicht mehr entscheiden, da bereits die Werbung als solche nicht genügend Informationen enthielt.
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „BP hatte bereits Anfang 2023 bekannt gegeben, seine sich selbst gesteckten Klimaziele deutlich nach unten zu korrigieren. Das weltweit tätige Unternehmen fährt Gewinne in Milliardenhöhe ein, doch anstatt konsequent in den nachhaltigen Umbau seines Geschäftsmodells zu investieren, soll das Volumen der Öl- und Gasproduktion bis 2025 beibehalten werden. Außerdem werden Investitionen in CO2-Speicherung und Blauen Wasserstoff getätigt – beides Technologien, die eine Fortsetzung des Geschäfts mit fossiler Energie ermöglichen. Und obwohl BP den Ausbau von Wind- und Solarenergie vollmundig kommuniziert, hat das Unternehmen bis Ende 2022 mit 2,2 Gigawatt eine vergleichsweise geringe Wind- und Solarkapazität installiert. BP will also auch in absehbarer Zukunft mit klimaschädlichem Handeln Profite erzielen.“
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