Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein weiteres rechtskräftiges Urteil im Kampf gegen irreführende Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“ erstritten. Die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG nimmt ihre Berufung zurück und erkennt damit an, den Fertigkaffee Cafèt Latte Cappuccino nicht weiter wie bisher als vermeintlich „klimaneutral“ bewerben zu dürfen. Die DUH war zuvor vor dem Landgericht Amberg erfolgreich gegen das Werbeversprechen vorgegangen. Das Landgericht Amberg bestätigte, dass Werbung mit „Klimaneutralität“ unzulässig ist, wenn die vermeintliche Klimaneutralität wie im vorliegenden Fall ausschließlich auf dem Kauf von Emissionsgutschriften kurzlebiger Waldprojekte beruht.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unser Erfolg gegen den drittgrößten Billigdiscounter Deutschlands ist ein klares Signal an den Handel, endlich die Verbrauchertäuschung mit angeblich klimaneutralen Produkten zu beenden. Zahlreiche Gerichte haben durch unsere Klagen bereits bestätigt, dass für die Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ strenge Vorgaben gelten. Auch der Bundesgerichtshof hat kürzlich festgestellt, dass bei Werbeversprechen wie ‚klimaneutral‘ schon in der Werbung selbst Erläuterungen aufzunehmen sind. Wir fordern Unternehmen wie Netto auf, ihre Emissionen real zu reduzieren, statt auf ungedeckte Kompensationszertifikate zu setzen, und die Verbrauchertäuschung mit unseriösen Klimaneutralitätsversprechen bei allen Produkten zu beenden. Die Bundesregierung muss zudem die neue EU-Richtlinie zur ‚Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel‘ sowie die zahlreichen Gerichtsentscheide zum Anlass nehmen, Klimaneutralitätsversprechen komplett zu verbieten, wenn diese auf Kompensation beruhen.“
Link:
Zum BGH-Urteil zu Vorgaben für Werbung mit „Klimaneutralität“ und dem Netto-Urteil: https://l.duh.de/241010b
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