Novellierung des Tierschutzgesetzes zu Mährobotern reicht nicht aus
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So steht es in §1 im deutschen Tierschutzgesetz. ...
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So steht es in §1 im deutschen Tierschutzgesetz. ...
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