Vorkehrungen gegen extreme Parteien sind durch den Grundsatz der „streitbaren Demokratie“ legitimiert, den das Bundesverfassungsgericht geprägt hat. Der Staat und seine Bürger haben das Recht, sich gegen Feinde der Demokratie zu wehren. Die AfD inszeniert sich vor diesem Hintergrund als Opfer der etablierten Parteien, doch ihre Kritik läuft ins Leere. Ein Verbot ist derzeit nicht geplant, sie darf sich weiterhin zur Wahl stellen. Sollte sie sich ungerecht behandelt fühlen, kann sie den Klageweg bestreiten. Wie bemerkenswert die Verfassung in Deutschland ist, zeigt sich ja unter anderem daran, dass sie selbst ihren Gegnern Möglichkeiten bietet, sich gegen (vermeintliches) Unrecht zu wehren.
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