Am Montag hat das Landgericht Stuttgart empfohlen, das Verfahren gegen den Initiator der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, einzustellen. Wegen Geringfügigkeit. Das passt nun so gar nicht zu der langen Untersuchungshaft von neun Monaten. Der Verdacht, die Justiz habe ihre besonders harte Hand gegen eine missliebige Gestalt erhoben, steht also im Raum. Doch die Verhängung der Untersuchungshaft wurde zu Zeitpunkten entschieden, als die Vorwürfe noch schwerer wogen. In Deutschland enden in fast der Hälfte aller Fälle die Strafverfahren für Untersuchungshäftlinge ohne eine tatsächliche Haftzeit. Neun Monate Untersuchungshaft für den Initiator der „Querdenken“-Bewegung waren grenzwertig lange. Für viele namenlose Mithäftlinge gilt das jedoch ebenfalls.
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