Bei der Abwägung, wann man eine Reise mit dem Flugzeug antreten sollte und wann man lieber am Boden bleibt, gibt es verschiedene Metriken, die relevant sind. Zeit, Euro, CO2-Ausstoß. Für Politikerinnen und Politiker, zumal für die Grünen, außerdem: die öffentliche Wahrnehmung.
Mindestens aus dieser Perspektive heraus hat der relativ kurze Flug, den Annalena Baerbock kürzlich nach dem Länderspiel der DFB-Elf von Frankfurt nach Luxemburg nahm, gar keine gute Bilanz. Die Außenministerin hatte, genau wie der Kanzler, das Vorrundenspiel gegen die Schweiz besucht. Danach war sie per Flieger weitergereist nach Luxemburg, für einen Termin am nächsten Morgen. Gemessen an 27 Millionen Tonnen CO2- Emissionen im Flugverkehr in Deutschland 2023 fällt diese halbe Stunde kaum ins Gewicht. Aber peinlich und politisch ungeschickt ist es allemal.
Denn die Reise verursacht nicht nur mehr Emissionen, als das mit dem Auto der Fall gewesen wäre. Weil es nach 23 Uhr war, hob die Maschine auch zu einer Zeit ab, in der in Frankfurt aus Lärmschutzgründen ein Nachtflugverbot gilt. Eines, das die Grünen im Frankfurter Römer explizit nicht aufheben wollten für die EM. Baerbock (ebenso wie Scholz, der am selben Abend flog) hatte eine Ausnahmegenehmigung. Begründet wurde diese mit dem öffentlichen Interesse.
Aber das hilft wenig in der Wahrnehmung. In der bestätigt die Geschichte nämlich einen Vorwurf, die ihr Gegner den Grünen schon jetzt gern machen: dass die Regeln, die sie für andere wollen, für sie nicht gelten sollen. Das öffentliche Interesse ist jedenfalls in der Tat groß – wenn auch anders, als das Auswärtige Amt sich das vorgestellt hatte.
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