Nach 26 Verhandlungstagen gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg (…) hat die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart den Beteiligten eine Einstellung des Verfahrens empfohlen. (…) Damit hat das Gericht in beeindruckender Nüchternheit die Verschwörungsvorwürfe aus der „Querdenken“-Bewegung, wonach Ballweg ein Opfer staatlicher Repression und ein politisch Verfolgter sei, vom Tisch gewischt. Ballweg wurde – zumindest im Prozess – vom Gericht behandelt wie andere Angeklagte auch. Dass die Staatsanwaltschaft indes eine Einstellung des Verfahrens ablehnt, (…) hat aber das Gschmäckle einer Verzweiflungstat. Das wäre für Ballwegs Unterstützer ein gefundenes Fressen. https://mehr.bz/khs77q
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