Aus Sicht des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ist der Sachverhalt offenbar unstrittig. Die Klage der AfD wurde zurückgewiesen, sie darf weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Es liegen ausreichend Anhaltspunkte vor, dass die Landes-AfD Ziele verfolgt, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Daran ändern auch die haltlosen Vorwürfe der AfD in Richtung Verfassungsschutz nichts. Nicht die Partei hat sich in den vergangenen Jahren der demokratischen Mitte angenähert, wie viele hofften, sondern Teile der demokratischen Mitte dem rechtsextremen Milieu. Diejenigen, die nun lautstark ein AfD-Verbot fordern, sollten das nicht einfach abtun. Die Probleme liegen tiefer, als dass ihnen mit juristischen Mitteln beizukommen wäre.
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