AOK und bpa haben nach intensiven Verhandlungen jetzt die Weichen für eine Vereinbarung getroffen, mit der eine Nachzahlung ausstehender Vergütungen für die Jahre 2023 und 2024 sowie eine an den Lohnsteigerungen orientierte Anpassung für das Jahr 2025 geregelt wird. Diese weitreichende Vereinbarung umfasst auch die Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen sowie weitere Vertragspartner privater Pflegedienste.
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