Die Widerspruchsausschüsse der Rentenversicherung überprüfen strittige Entscheidungen, wenn beispielsweise eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Die Gremien sind mit ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem Kreis der Selbstverwaltung besetzt. Sie arbeiten autonom und unabhängig von der Verwaltung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamts am 5. Dezember 2024 hin.
Rentner oder Versicherte, die mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nicht einverstanden sind, können Widerspruch dagegen einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheides erklärt, was im Falle eines Widerspruchs zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen. Der angezweifelte Bescheid wird von der DRV Bund dann noch einmal in einem gesonderten Verfahren in der zuständigen Sachbearbeitung geprüft. Wird auch dabei kein Fehler festgestellt, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende einen Widerspruchsbescheid.
Bundesweit entscheiden 214 Ausschüsse über die von Versicherten und Arbeitgebern eingelegten Widersprüche – unabhängig und autonom von der Verwaltung. Diese Gremien überprüfen strittige Bescheide aus dem gesamten Rechtsgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn beispielsweise eine beantragte Rente auf Erwerbsminderung abgelehnt, eine Reha-Maßnahme nicht bewilligt oder gegen den Bescheid in einem Statusfeststellungsverfahren Widerspruch eingelegt wurde.
Ausschüsse tragen zur Qualitätsverbesserung bei
Die Widerspruchsausschüsse prüfen strittige Fälle autonom von der Verwaltung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Arbeit der Widerspruchsausschüsse kostenfrei – und eine einfache und unbürokratische Lösung, um ihre eingelegten Widersprüche durch ein unabhängiges Gremium prüfen und bewerten zu lassen. „In den Widerspruchsausschüssen sitzen ehrenamtliche Mitglieder, die sonst anderen Berufen nachgehen oder bereits eine Rente beziehen. Sie haben bei der Beurteilung der Widersprüche das gleiche Stimmrecht und können somit auch die Verwaltung überstimmen“, erklärt Rüdiger Herrmann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Widerspruchsausschüsse bewältigen eine enorme Vielfalt an Themen und tragen damit auch zur Qualitätsverbesserung bei. „Durch die praxisnahen Verbesserungsvorschläge der Ausschussmitglieder konnten wir beispielsweise die Verständlichkeit der Texte unserer Bescheide erheblich verbessern und für eine höhere Kundenzufriedenheit sorgen“, führt Herrmann aus.
Widerspruchsausschüsse sind paritätisch besetzt
Die Widerspruchsausschüsse sind paritätisch mit jeweils drei Personen besetzt: Mit je einem ehrenamtlichen Mitglied der Arbeitgeber- und Versichertenseite, also selbständig Tätige, Arbeitnehmer oder Rentenbeziehende. Das dritte Mitglied ist ein Mitarbeiter der Rentenversicherung, der hier die Geschäftsführung der DRV Bund vertritt und die Sitzungen vorbereitet: Er prüft vorab die von der Sachbearbeitung entworfenen Widerspruchsbescheide und legt den anderen beiden Ausschussmitgliedern die Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Fall dar. Die Widerspruchsauschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit und können die Entscheidung der Verwaltung ändern oder, zum Beispiel bei medizinischen Angelegenheiten, überprüfen lassen.
Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich
Alle Mitglieder der Selbstverwaltung der DRV Bund arbeiten ehrenamtlich. Sie werden in Sozialwahlen gewählt. Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt. Mehr Informationen zum Ehrenamt und zur Selbstverwaltung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/ehrenamt und www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/selbstverwaltung im Internet.
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