Pharma Deutschland unterlegt seine Kritik an der Entstehung und Umsetzung der europäischen Abwasserrichtlinie (UWWTD) mit der Veröffentlichung eines Gutachtens des renommierten Beratungsunternehmens Ramboll aus dem Frühjahr 2023. Ramboll untersuchte in diesem Gutachten die Entscheidungsgrundlage (Impact Assessment – IA) der europäischen Abwasserrichtlinie.
Im Untersuchungsfokus standen die detaillierte Überprüfung aller relevanten Quellen und Daten, die im IA angegeben waren, sowie das Monitoring von wissenschaftlichen Studien zur Herkunft von Mikroverunreinigungen. Für die Bewertung wurden nur Studien herangezogen, die zum Zeitpunkt der IA-Veröffentlichung publiziert waren.
Im Ergebnis weist die Datengrundlage der EU-Kommission gravierende Mängel auf. So zeigt das Gutachten auf, dass die Annahme der Richtlinie, nach der 66 Prozent der Spurenstoffe im Abwasser von Arzneimitteln stammen, nicht belegt ist und nicht dargelegt wird, wie die Kommission zu dieser Angabe gelangt.
Darüber hinaus belegt das Gutachten, dass die EU-Kommission relevante wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert hat. Von 37 zum Zeitpunkt der IA-Veröffentlichung verfügbaren Peer-Review-Studien wurden nur fünf Studien berücksichtigt, die sich überwiegend auf Arzneimittel fokussieren. 22 weitere Studien, die diverse andere Schadstoffquellen wie Mikroplastik, Industriechemikalien, Pestizide und Biozide untersuchen, wurden nicht in die Bewertung miteinbezogen.
Das Gutachten wurde 2023 von Ramboll, einer stiftungsgeführten, internationalen Ingenieur-, Architektur- und Managementberatung im Auftrag von Pharma Deutschland (damals BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Pro Generika und dem Verband forschende Arzneimittelhersteller erstellt. Ramboll betreut und steuert u.a. weltweit Projekte der Wasser- und der Abfallwirtschaft. Das Unternehmen ist kein Mitglied in einem der auftraggebenden Verbände.
Hintergrund:
Die europäische Abwasserrichtlinie (UWWTD) wurde im Oktober 2022 von der Europäischen Kommission überarbeitet und am 5. November 2024 vom Rat der EU final bestätigt. Die neue Richtlinie führt eine vierte Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus häuslichen Gewässern ein und verpflichtet erstmalig bestimmte Branchen zur Kostenübernahme gemäß dem Verursacherprinzip (erweiterte Herstellerverantwortung). Nun müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Hersteller von Humanpharmazeutika und Kosmetika werden dabei verpflichtet, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten Klärstufe zu tragen.
Das vollständige Ramboll-Gutachten in deutscher Fassung finden Sie hier: www.pharmadeutschland.de/newsroom/news
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