Das Bundeskabinett wird voraussichtlich morgen das sogenannte Batteriedurchführungsgesetz zur Neuregelung der Sammlung und Entsorgung alter Batterien beschließen. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) geht das Gesetz zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung jedoch nicht weit genug, um einen umweltfreundlichen Umgang mit Batterien sicherzustellen.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Ausgerechnet bei der unzureichenden Sammlung von Gerätebatterien will sich Umweltministerin Lemke weiter Zeit lassen. Aktuell liegt die Sammelquote bei beschämenden 50 Prozent. Trotzdem soll die von der EU vorgegebene höhere Sammelquote für Gerätebatterien von 63 Prozent erst 2028 erreicht werden. Wir fordern eine Erfüllung der EU-Vorgabe bis 2026, denn jede falsch entsorgte Batterie verschwendet wertvolle Ressourcen, belastet das Klima und gefährdet die Umwelt. Durch einen sogenannten Lastenausgleich sollten zudem diejenigen Batterie-Sammelsysteme finanziell entlastet werden, die mehr als die gesetzlich vorgegebene Mindestquote sammeln. Keine Lösungen bietet das Gesetz auch für das Problem falsch entsorgter Lithium-Ionen-Batterien: Trotz fast täglicher Brände in Entsorgungsanlagen und der im Koalitionsvertrag angekündigten Anreize zur verbesserten Rücknahme gefährlicher Lithium-Ionen-Batterien fehlt im neuen Gesetz die Festlegung eines verpflichtenden Pfandes. Viel zu unverbindlich sind auch die Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlich designter Elektrofahrzeug- oder Industriebatterien. Zwar enthält das Gesetz Vorgaben zur Förderung der Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit, jedoch sind bei Nichtberücksichtigung keinerlei Sanktionen vorgesehen. So werden die Vorgaben nicht das Papier wert sein auf dem sie stehen. Wir fordern die Bundesländer im Bundesrat dazu auf, deutliche Verbesserungen in das Batteriedurchführungsgesetz hineinzuverhandeln.“
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