Der MDR sieht einer Kündigung des Medienstaatsvertrages durch eine mögliche AfD-Regierung in Thüringen gelassen entgegen. Das sagt der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, exklusiv im Interview mit der NDR Medienredaktion ZAPP. „Der MDR bestünde weiter als Zweiländeranstalt und würde als Mitteldeutscher Rundfunk für die mitteldeutsche Region natürlich weiterhin ein Programm machen können“, so Schröder. Der MDR sei in diesem Fall weiterhin in Thüringen empfangbar. Auch müsse der Rundfunkbeitrag trotz einer Kündigung weitergezahlt werden. Grund sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2021, die den Beitrag vorläufig abgesichert habe.
Nach Einschätzung Schröders kann Björn Höcke demnach eines seiner zentralen Wahlversprechen nicht umsetzen: Die AfD will bei einem Wahlsieg in Thüringen die Medienstaatsverträge kündigen, das Budget des MDR um 90 Prozent kürzen und durch eine Steuer finanzieren, die von Medien- und Techfirmen wie Amazon und Netflix gezahlt werden soll. Das hatte Björn Höcke, Thüringer Landeschef der AfD, in einer Rede im November 2023 angekündigt.
Der Jurist Tobias Mast vom Leibniz Institut für Medienforschung in Hamburg hält diese Pläne allerdings für verfassungswidrig: „Es wäre ein drastischer Einschnitt, der extrem von dem entfernt wäre, was das Bundesverfassungsgericht mittlerweile als öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert hat.“ Vor allem eine Kürzung des Budgets um 90 Prozent entspreche nicht den Anforderungen an eine Grundversorgung, so Mast. Auch eine Finanzierung durch Steuern sei problematisch. Denn damit läge die Kontrolle über die Finanzen direkt bei der Politik. Der Rundfunk wäre nicht mehr unabhängig: „Man kann sich etwas vorstellen, wie die PiS-Partei in Polen geschaffen hat, nämlich ein sehr regierungsfreundlicher Rundfunk, der keine kritischen Fragen stellt und in das ideologische Weltbild der herrschenden Partei passt.“
Im Gegensatz zur Einschätzung des MDR geht Tobias Mast bei einer Kündigung der Medienstaatsverträge von weitreichenden Folgen aus: „Die Personen, die in Thüringen leben, wären nicht mehr verpflichtet, den MDR mitzufinanzieren“, sagt Mast im Interview mit ZAPP. Das habe Auswirkungen auf den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk: „Wenn ein Bundesland ausscheidet, fehlt eine Geldquelle.“ Auch ein Sendeverbot für den MDR im Gebiet Thüringens hält Mast im Fall einer Kündigung für wahrscheinlich.
Die Thüringer AfD weist die Kritik an ihren Plänen im Interview mit ZAPP zurück. „Wenn die Kosten sich massiv reduzieren, dann kommt man mit kleineren Beträgen aus“, so der Stellvertretende Landessprecher Torben Braga. Seine Partei wolle das Programm auf Kernaufgaben reduzieren, wie Nachrichten, Regionalsport und Traditionspflege. Die verfassungsrechtlichen Bedenken hält Braga für unwesentlich: „Wenn Sie Juristen fragen, werden Sie immer feststellen, dass es unterschiedliche Ansichten zu bestimmten Fragen in der Juristerei gibt.“
Hintergrund:
Der MDR-Staatsvertrag kann jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden, zwischen den übrigen Ländern bleibt der Staatsvertrag in Kraft. Im Falle der Kündigung durch zwei Länder tritt der Staatsvertrag außer Kraft und ist der MDR als Rundfunkanstalt aufgelöst.
Der allgemeine Medienstaatsvertrag mit den zentralen Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunk kann zum Jahresende 2026 und danach alle zwei Jahre mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Der Ministerpräsident ist bei einer Kündigung nicht auf die Zustimmung des Parlaments angewiesen.
Sendehinweis: Die Sendung „Das Ende des ÖRR? – AfD will die Medienstaatsverträge kündigen“ ist ab sofort in der ARD Mediathek und auf YouTube zu sehen.
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