Michael Stübgen (CDU), Innenminister von Brandenburg, erklärt, dass das Rückführungsbeschleunigungsgesetz zwar zu einigen Erleichterungen für die Länder führe, etwa durch Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam, jedoch insgesamt Rückführungsmöglichkeiten massiv verschlechtere. Das Gesetz führe die Pflicht ein „bei einem Abschiebegewahrsam oder Abschiebehaft einen Pflichtverteidiger zur Verfügung zu stellen. Das ist rechtssystematisch völliger Unsinn, denn ein Asylbewerber der in eine Abschiebehaft kommt, dort sind alle Gerichtsverfahren längst gelaufen“ führt der CDU-Politiker bei phoenix aus.
Weiter bezeichnet der Brandenburger Innenminister die Dublin-III-Verordnung mit Blick auf den Anschlag in Solingen als „komplex dysfunktional.“ So hätten die Behörden den Attentäter „zur Fahndung ausschreiben können und die Leistungen einstellen können und dann hätte sich das Verfahren nach den europäischen Regeln um zwölf Monate verlängert. Ich kann von hier aus nicht feststellen, warum es nicht getan wurde, ob möglicherweise auch tatsächliche Gründe dagegen gestanden haben.“ Stübgen fordert daher, das „Dublin-System [zu] suspendieren und ausschließlich nach dem Grundgesetz“ zu handeln. Alle „die über die Landgrenze kommen sind in einem sicheren Drittstaat“ in dem niemand politisch verfolgt würde. Daher „haben wir als Deutschland nach Grundgesetz auch nicht die Verpflichtung und der Antragsteller nicht das Recht sein Asylverfahren in Deutschland machen zu müssen.“
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