Patient*innen in der Psychiatrie müssen mehr Psychotherapie erhalten. Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), eine bessere psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu schaffen.
„Wir fordern die doppelte Dosis Psychotherapie für Patient*innen in Psychiatrien. Für eine leitliniengerechte Behandlung sind 100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche nötig. Die Personalvorgaben für die Psychiatrien müssen dringend gesetzlich angepasst werden“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
Aktuell erfüllt mehr als die Hälfte der Krankenhäuser die bestehenden Personalmindestvorgaben nicht, sodass die meisten Patient*innen noch weit weniger Psychotherapie als 50 Minuten pro Woche erhalten. Für eine bessere psychotherapeutische Versorgung muss die Personalrichtlinie für Psychiatrien (PPP-Richtlinie) um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Versorgung ergänzt werden, damit mehr Personal eingestellt wird.
„Für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung sind bundesweit rund 1.800 zusätzliche Vollzeitstellen in den Psychiatrien notwendig. Diese Stellen können besetzt werden, nämlich auch mit den Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums, die ihre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in den Kliniken absolvieren müssen“, so Benecke weiter. „Mit der Krankenhausreform müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Psychiatrien zusätzliche Personalstellen und ausreichend Weiterbildungsstellen refinanziert bekommen.“
Stellungnahme der BPtK zum Kabinettsentwurf KHVVG: https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_GE_KHVVG_69f56fa54e.pdf
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