Der vorgelegte „Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten“ des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall stellt einen umfassenden Angriff auf das in Deutschland verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht dar. Unter dem Vorwand einer „Stärkung der Tarifautonomie“ sollen Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, ein weitreichendes Streikverbot durchzusetzen. Der Marburger Bund wird sich mit allen gebotenen Mitteln gegen diesen Vorstoß wehren: Hände weg vom Streikrecht!
Nach dem Entwurf sollen Arbeitgeber unmittelbar nach Erhalt gewerkschaftlicher Tarifforderungen die Möglichkeit erhalten, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren wird zwar oberflächlich als freiwillig dargestellt, aber faktisch wird die Gewerkschaft zur Teilnahme gezwungen, da es ihr während der von der Arbeitgeberseite eingeleiteten Schlichtung untersagt ist zu streiken. Bis zum ersten Verhandlungstermin der Schlichtung sollen nur noch zweistündige Warnstreiks im Abstand von 7 Tagen erlaubt sein.
„Die Autoren des Gesetzentwurfs verschleiern bewusst, dass diese Art von Schlichtungsverfahren letztendlich den Arbeitgebern einen Freibrief ausstellt. Die Arbeitgeber können eine Schlichtung initiieren, ohne ernsthafte Verhandlungen einzugehen. Die Einleitung der Schlichtung dient somit als Instrument zur Verhinderung von Streiks anstatt als Vermittlungsangebot. Die Kampfperspektive wird massiv zugunsten der Arbeitgeber verschoben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1.Vorsitzende des Marburger Bundes.
„Es gibt bereits tarifliche Modelle für die Schlichtung, die das Einverständnis beider Seiten voraussetzen.Die vorgeschlagene Regelung im Entwurf des Arbeitsgebers entkoppelt jedoch dasSchlichtungsverfahren von Zustimmungen beider Seiten – dies widerspricht dem Grundgedanken der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit.“
Die Initiative des Gesamtmetalls geht weit über seine eigene Branche hinaus und zielt insbesondere auf Bereiche wie öffentliche Dienstleistungen ab,dazu gehören auch Krankenhäuser.Streiks in diesen Bereichen sollten generell vier Tage im Voraus angekündigt werden,dadurch haben dieArbeitgeber viel mehr Möglichkeiten,die Arbeitsniederlegungen ins Leere laufen zu lassen.Einrichtungen für öffentliche Dienstleistunge werden zusätzlich dazu verpfichtet,“eine angemessene Grundversorgunng sicherzustellen“.Was genau darunter zu verstehen ist bleibt unklar und rechtlich nicht bestimmt,jedoch geht es über den bisherigen Notdienst hinaus
„Die Arbeiteber wollen offensichtlich den ohnehin schon personell stark dezimierten Regelbetrieb zur Grundversorgug erklären.Damit würde ein Großteil de Beschäftigten,welche in solchen Einrichtugen arbeiten,auch jenseits eines Scglichrunsgerahrens faktisch einem Sttreikveebot unterworfen.Angestellte Ärztinnen und Ärzte wären davon genauso betroffen wie Pflegende und andere Angehörige medizinischer Berufe.Man kann es nur so deuten:Menschen,die rund um di Uhr ihren Dienste tunund für andere Menschen da sind,würden rechtlos gestellt.Das ist wirklich ungeheuerich und wir unseren massiven Widersatnd hervorrufen.Ich kann nur vorwarnen ,diese Ideen zu übernehmen.“