Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine schnelle Umsetzung des gestern von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplans, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen voranzubringen.
„Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung erreichbar sein – auch für marginalisierte Personengruppen. Die Bundesregierung hat ein dickes Bündel geschnürt, um gesundheitliche Teilhabe für alle sicherzustellen, und sollte nun keine Zeit verlieren, diese Maßnahmen umzusetzen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.
„Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, aufsuchende Psychotherapie, aber auch eine gesetzliche Regelung zur Sprachmittlung sind wichtige Elemente, um Zugangswege für Patient*innen weiter zu ebnen“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin und Vorstandsbeauftragte für Antidiskriminierung und Diversität. „Entsprechende Regelungen sollten soweit möglich noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden.“
Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, wie Menschen mit geistigen Behinderungen, bestehenden Suchterkrankungen oder schweren Funktionseinschränkungen, ermöglichen ein spezifisches Versorgungsangebot mit Ansprechpartner*innen vor Ort, das ausschließlich dieser Patientengruppe zugutekommt. Für diese Patient*innen ist auch die vorgesehene Vernetzung einer Psychotherapie-Praxis mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden hilfreich, um den Zugang in das Behandlungsangebot zu ebnen und weitere Hilfebedarfe zu koordinieren.
Viele Menschen haben Schwierigkeiten, eigenständig ambulante Praxen aufzusuchen. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die pflegebedürftig, mobilitätseingeschränkt oder in ihren psychosozialen Funktionen stark eingeschränkt sind, sollten aufsuchende psychotherapeutische Behandlungsangebote, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder anderen Betreuungseinrichtungen, geschaffen werden. Auch Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen kann eine aufsuchende Psychotherapie in Kita, Schule oder Einrichtungen der stationären Jugendhilfe es erleichtern, eine Behandlung wahrzunehmen.
Die BPtK fordert außerdem, dass Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V finanziert wird. Bei psychisch erkrankten Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig, denn Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, um eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Behandlung durchführen zu können.
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