- DUH und ClientEarth stellen Antrag auf Prozessbeteiligung, damit staatliche Beihilfe für das geplante LNG-Terminal zurückgenommen wird
- Beihilfe in Höhe von 40 Millionen Euro nicht mit Klimaschutzzielen vereinbar und damit unvereinbar mit EU-Recht
- Künftige Wasserstofflieferungen als Feigenblatt: Heutige Investitionen fließen weiter in fossile Brennstoffe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ClientEarth gehen juristisch gegen die staatliche Beihilfe für das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel vor. Die beiden Organisationen haben beim Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Antrag auf Prozessbeteiligung bei der Klage des Hanseatic Energy Hub gestellt. In dem laufenden Rechtsstreit geht es um die für die German LNG Terminal GmbH bewilligten staatlichen Beihilfen in Höhe von 40 Millionen Euro. Obwohl es sich hierbei um ein fossiles Gasprojekt handelt, hatte die EU-Kommission die Beihilfe genehmigt. Voraussetzung hierfür war die zukünftige Umstellung des Terminals auf Wasserstoff oder Ammoniak. Laut EU-Kommission sei das Terminal damit mit den gesetzlichen Klimazielen vereinbar und beihilfeberechtigt. Der Betreiber des LNG-Terminals in Stade, Hanseatic Energy Hub, hatte vor dem EuG gegen die Beihilfe geklagt. Die Intervention der DUH und ClientEarth wendet sich gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission und zielt darauf ab, die staatliche Beihilfe für das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel zurückzunehmen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Der Ausbau fossiler Energien darf keinesfalls durch staatliche Beihilfe finanziert werden. Das Terminal in Brunsbüttel und der massive Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland sind nicht notwendig, um die Energieversorgung hierzulande zu gewährleisten. Vielmehr führen sie dazu, dass Deutschland seine Klimaschutzverpflichtungen nach internationalem, EU- und nationalem Recht nicht erfüllt. Öffentliche Mittel dürfen nicht in Projekte fließen, die den Klimaschutz gefährden und die Energiewende behindern. Die EU-Kommission muss ihre Genehmigung für die millionenschwere staatliche Förderung zurücknehmen.“
Stéphanie Nieuwbourg, Juristin bei ClientEarth: „Obwohl staatliche Beihilfen grundsätzlich verboten sind, erlauben die EU-Vorschriften Regierungen, bestimmten Unternehmen oder Sektoren finanzielle Hilfe zu gewähren. Dafür gelten strenge Bedingungen, die die Europäische Kommission durchsetzen muss. In diesem Fall hat die Kommission ihre eigenen Regeln nicht beachtet: Damit ein Projekt für fossile Brennstoffe öffentliche Gelder erhalten kann, muss es die am wenigsten umweltschädliche Alternative sein und darauf ausgerichtet sein, so bald wie möglich auf saubere Energie umzusteigen. Dies trifft für Brunsbüttel nicht zu. Infrastruktur, die derzeit für fossiles Gas genutzt wird, kann zwar mit entsprechenden Investitionen auf Wasserstoff umgestellt werden. Die Frage ist aber, ob dies realistischerweise der Fall sein wird und ob eine branchenweite Wasserstoffumstellung überhaupt machbar oder erschwinglich ist. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass Wasserstoff zu knapp und zu teuer bleiben und ausschließlich in wenigen Fällen zur Anwendung kommen wird – sofern es keine Alternative zur Dekarbonisierung gibt. Die staatlichen Beihilfen für Brunsbüttel müssen als das gesehen werden, was sie sind: noch mehr öffentliche Gelder zur Finanzierung fossiler Brennstoffe und Infrastruktur. Wir können uns einen ‚Weiter so‘ in der Energiepolitik aber ökologisch und ökonomisch nicht leisten.“
Die DUH hat zudem eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die staatliche Beihilfe eingereicht und ein beihilferechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Unterstützung nicht zulässig ist. EU-Recht sieht staatliche Subventionen für Energieprojekte nur dann vor, wenn sie zur Förderung der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen beitragen. Mit einer Einwendung geht die DUH außerdem gegen die Genehmigung des LNG-Terminals vor. Im Gegensatz zu den bisherigen schwimmenden Terminals handelt es sich hierbei nicht um ein temporäres Importterminal, sondern um ein bis Ende 2043 angelegtes fossiles Großprojekt – abgesichert mit Lieferverträgen, die einen jahrzehntelangen fossilen Lock-In nach sich ziehen.
Hintergrund:
Die Intervention der beiden Organisationen erfolgt im Rahmen des geltenden europäischen Rechts für den Beitritt zu einem anhängigen Rechtsstreit. Dieses ermöglicht es allen Personen und Organisationen mit einem berechtigten Interesse am Ausgang eines Rechtsstreits als dritte Partei in einem Rechtsstreit beteiligt zu werden.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Ellen Baker, Global Communications Manager ClientEarth
ebaker@clientearth.org
DUH-Newsroom:
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