Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) auch Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen sein müssen.
„Bei fünf bis zehn Prozent der Patient*innen, die die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, liegt ein psychischer Notfall vor. Die Integrierten Notfallzentren können die Notaufnahmen der Krankenhäuser deshalb nur dann nachhaltig entlasten, wenn auch bei akuten psychischen Krisen eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgt“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „INZ müssen Fachkräfte für die Versorgung psychischer Notfälle vorhalten oder durch Kooperationen mit der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen Versorgung sowie regionalen psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“
Die Chance, mit der Notfallreform auch die Krisenversorgung von Menschen in psychischen Notlagen zu regeln und einheitliche Strukturen und Anlaufstellen zu schaffen, sollte nicht vertan werden. Der Aufbau flächendeckender psychosozialer Krisendienste in Deutschland ist bisher nicht gelungen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik haben deshalb oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über eine stationäre Aufnahme entscheidet, aber eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung beziehungsweise eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote nicht regelhaft sicherstellen kann.
BPtK-Stellungnahme zur Notfallreform: https://api.bptk.de/uploads/2024_10_07_B_Pt_K_STN_Kab_E_Notfall_Gesetz_c460c673f8.pdf
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