Der durchschnittliche Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt aktuell bei 16,3 Prozent; 2025 wird er auf schätzungsweise 16,9 Prozent steigen. Dabei könnte der GKV Beitragssatz allein um 0,5 Beitragssatzpunkte sinken, wenn der Staat endlich adäquate GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende finanzieren würde. Stattdessen wird die GKV aber zunehmend mit versicherungsfremden Leistungen und einer kostenintensiven Gesetzgebung belastet, stellt Dr. Ralf Langejürgen, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern fest:
„Der Bundesgesundheitsminister hat erneut betont, dass er die GKV-Solidargemeinschaft für weitere strukturelle und somit staatliche Aufgaben zur Kasse bitten wird. Allein die permanente Unterfinanzierung der Gesundheitsleistungen für gesetzlich Versicherte mit Bürgergeld beläuft sich auf über 9 Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Webfehler im Gesundheitssystem muss endlich korrigiert werden.“
Insgesamt summieren sich alle Sozialversicherungsbeiträge aus Renten-, Pflege, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auf bis zu 41,5 Prozent, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig tragen. Nach jüngsten Schätzungen des IGES-Instituts droht diese Last im Jahr 2035 auf 45,8 Prozent, im ungünstigen Szenario sogar auf bis zu 51,2 Prozent zu steigen.
Langejürgen: „Die Beitragssatzschraube ist längst überdreht. Die stetig steigenden Lohnzusatzkosten belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland enorm. Der Staat muss seine gesamtgesellschaftlichen Aufgaben endlich übernehmen und der Bundesgesundheitsminister seine ausgabentreibende Gesetzgebung beenden.“
Hintergrund:
Seit Jahren wird die GKV-Solidargemeinschaft mit versicherungsfremden Leistungsausgaben belastet. Schon die Vorgängerregierung hatte eine kostendeckende Anhebung des Beitrags für Bürgergeldbeziehende avisiert, passiert ist aber nichts.
Der Beitrag für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen. Aktuell liegt der GKV-Beitragssatz bei 16,3 Prozent (inklusive des Zusatzbeitrags). Die Versicherten und ihre Arbeitgeber teilen sich diesen Beitrag. Beschäftigungslose Bürgergeldbeziehende haben jedoch weder ein richtiges Bruttoeinkommen noch haben sie einen Arbeitgeber. Deshalb muss die Bundesagentur für Arbeit für ihre Krankenversicherung sorgen. Da die übliche Berechnungsmethode für den Krankenkassenbeitrag mangels Bruttoeinkommen nicht funktioniert, legt der Bund den Betrag, den die Bundesagentur für Bürgergeldbeziehende an die Krankenkasse überweist, nahezu willkürlich per Gesetz fest. Die Konsequenz ist eine massive Unterdeckung der Kassenhaushalte.
Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 15 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit rund 3,4 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben über 2,6 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 23 Prozent.
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