Trinkwasser ist ein besonders kostbares Gut, das es zu schützen gilt und das auch künftigen Generationen zuverlässig zur Verfügung stehen soll. Um dieser Verantwortung nachzukommen, haben die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN im Koalitionsvertrag die Einführung eines Wassercents vereinbart, um wasserwirtschaftliche Vorhaben und Maßnahmen des Wasserschutzes zu finanzieren. Mittlerweile hat sich die Bayernkoalition auf Grundsätze zur Erhebung und Verwendung des Wasserentnahmeentgelts verständigt.
Dazu der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Klaus Holetschek:
„Gerecht, fair, einfach und nachhaltig – das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen zeigt, dass wir bei schwierigen Themen gemeinsam Lösungen finden. Wir haben in vielen Gesprächen die Anregungen von Verbänden aufgenommen und setzen damit den im Koalitionsvertrag versprochenen Wassercent um. Was mir besonders wichtig ist: Die Erfassung ist bürokratiearm, einfach und effizient. Wir vertrauen der Bevölkerung, entlasten ohne zusätzliche Kontrollen die Verwaltung und überprüfen das Gesetz mit einem Praxischeck.“
Dazu der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl:
„Unser Ziel war von Anfang an, einen unbürokratischen Wassercent einzuführen, der für jeden bezahlbar ist, aber einen entscheidenden Unterschied bei der Finanzierung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und wasserschützerischen Maßnahmen macht. Unser Gesetzentwurf unterstützt das mit unserem Koalitionspartner vereinbarte Ziel, nicht notwendige Bürokratie abzubauen. Wir leiten damit einen Paradigmenwechsel ein hin zu mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung des Einzelnen und weniger staatliche Kontrolle. Um die Gesetzgebung möglichst praktikabel auszugestalten, haben wir in das Gesetzgebungsverfahren einen Praxischeck integriert. Ich bin mir sicher: Mit unserem jetzt beschlossenen Konzept wird der Wassercent einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wasserversorgung leisten.“
Dazu der umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Alexander Flierl:
„Wasser ist die Grundlage allen Lebens und genießt verfassungsrechtlich besonderen Schutz. Es ist unser wichtigstes Lebensmittel und stellt gleichzeitig die Basis unserer Ökosysteme dar. Das bayerische Trinkwasser weist eine sehr hohe Qualität auf und das wollen wir schützen. Wir sind uns als Regierungsfraktionen einig, den Koalitionsvertrag zügig umzusetzen und eine Wasserentnahmeentgelt einzuführen. Dieses soll als zusätzlicher Anreiz dienen, mit dem kostbaren Gut (Trink-)Wasser schonend und sparsam umzugehen. Die Einnahmen sollen ausschließlich zum Schutz unseres Wassers verwendet werden. Dabei war es uns wichtig, dass der Wassercent unbürokratisch, gerecht und einfach im Vollzug ausgestaltet wird. Für die Regierungsfraktionen zählte für die detaillierte Ausgestaltung der Eckpunkte zum Wassercent Genauigkeit vor Schnelligkeit. Ziel war zudem eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Thematik, um auch eventuelle Spezialfälle vorab rechtssicher klären zu können.“
Dazu die umweltpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Marina Jakob:
„Mit dem Wassercent schaffen wir ein transparentes und effizientes System, von dem schlussendlich alle profitieren werden: von der Landwirtschaft, die auf eine verlässliche Wasserversorgung angewiesen ist, über die Industrie, die sauberes Wasser als Ressource benötigt, bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, deren tägliches Leben davon geprägt ist. Wasser ist unser wichtigstes Gut, und es ist unsere Verantwortung, es zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Wassercent wird dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen und die Qualität unseres Trinkwassers langfristig zu sichern. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Lösung einen wichtigen Schritt in die Zukunft machen – eine Zukunft, in der wir gemeinsam dafür sorgen, dass Wasser für kommende Generationen in der bestmöglichen Qualität erhalten bleibt.“
Dazu der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel (CSU):
„Wasser gehört zu den Kernelementen der Grundversorgung unserer Bevölkerung. Daher lege ich großen Wert auf eine unbürokratische Lösung, die wir auch mit dem Praxis-Check herausarbeiten wollen.“
Die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN haben eine bürokratiearme, einfache, effiziente und günstige Umsetzung des Wassercents vereinbart. Deshalb sollen grundsätzlich alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser zur Beitragsleistung verpflichtet werden. So soll maximale Fairness und größtmögliche Einfachheit bei der Erhebung gewährleistet werden.
Das Eckpunktepapier sieht für Brunnen eine Entgeltpflicht ab einer Gesamtentnahmemenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr vor. Dabei wird der Entgeltsatz einheitlich auf 0,10 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Von der Entgeltpflicht freigestellt sind lediglich Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls wie etwa zur Gefahrenabwehr, zum Zwecke der Fischerei und Fischzucht, für Kur- und Heilbäder sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Auch für die Entnahme von Oberflächenwasser und Uferfiltrat wird kein Entgelt erhoben, sofern das entnommene Wasser nicht als Trinkwasser genutzt wird.
Um die Erhebung des Wassercents weiter zu erleichtern und Verwaltungskosten zu minimieren, sieht das Eckpunktpapier auch die Schaffung von digitalen Lösungen vor. Zudem soll auf den verpflichtenden Einbau von Zählereinrichtungen verzichtet werden. Stattdessen soll eine jährliche Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Entnahme ausreichen. Zusätzliche Kontrollen darüber hinaus soll es nicht geben – ganz unserem Grundsatz „mehr Vertrauen statt mehr Überwachung“ folgend.
Wann der Wassercent eingeführt werden soll, wollen die Regierungsfraktionen nach erfolgtem Praxischeck entscheiden.
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