Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich auf neue Regelungen für den EU-Führerschein und den europaweiten Entzug der Fahrerlaubnis bei schweren Verkehrsdelikten geeinigt. Die Interessengemeinschaft European Automobile Clubs (EAC) begrüßt die Einigungen als wichtige Impulse für mehr Verkehrssicherheit in Europa. Gleichzeitig fordert der EAC, dass der grenzüberschreitende Führerscheinentzug nur für schwere Verkehrsdelikte gelten sollte und nicht auf Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet werden darf.
„Die Europäische Union muss sicherstellen, dass ausschließlich schwere Verkehrsdelikte, die nach nationalem Recht im Heimatland ebenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden würden, europaweit verfolgt und bestraft werden“, warnt EAC-Präsident Holger Küster.
Keine verpflichtenden Gesundheitschecks – stattdessen freiwillige Angebote
Der EAC befürwortet, dass Mitgliedsstaaten weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob eine ärztliche Untersuchung oder Selbstbeurteilung bei Führerscheinerwerb und -erneuerung ausreichend ist. Statt verpflichtender Gesundheitsüberprüfungen spricht sich die europäische Interessengemeinschaft für freiwillige Rückmeldefahrten, Auffrischungskurse, begleitende Beratungsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen aus.
Digital UND physisch: Führerschein muss flexibel bleiben
Als Ergänzung ist die Einführung eines digitalen Führerscheins aus Sicht des EAC sinnvoll. Um problemlos in Länder reisen zu können, die mobile Führerscheine nicht akzeptieren, sollten Autofahrer weiterhin das Recht haben einen physischen Führerschein beantragen zu können. Die Mitgliedstaaten müssen dabei unterstützt werden diese Regelung schnellstmöglich umsetzten zu können um einen digitalen Flickenteppich innerhalb der EU zu vermeiden.
Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
Der EAC kritisiert,dassdie vom EU-Parlament geforderte Null-Promille-Grenze für Fahranfänger nicht konsequent umgesetzt wurde.“Alkoholund Drogen am Steuer gehörenzu den Hauptursachenschwerer Unfälle.Unsere Haltungist klar: Wer trinkt oder kifft,fährt nicht!“, so Küster.
Zweijährige Probezeit für Fahranfängerund Aufklärung über Handynutzungsinnvoll
Positiv bewertetderEACdieEinführung einereuropaweiteinheitlichen zweijährigenProbezeitfürFahranfänger.AuchdieverpflichtendeSchulung zum sicherenUmgangmitMobiltelefonenundFahrassistenzsystemwährendderFahrtisteinewichtigeMaßnahmegegenAblenkungebenfalls eine dervonHauptursachenschwererverkehrsunfall.DieeuropaweiteHarmonisierungderF ührerausbildunghatjedochnationalhohe Standardsnichtverw ässern .
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