- Stadtrat berät am 27. November über rechtskonforme Fortschreibung des Luftreinhalteplans
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hatte Fortschreibung inklusive zusätzlicher Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge angeordnet
- Ausdehnung des Dieselfahrverbots ist notwendig, um nach 15 Jahren Überschreitung endlich den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in München einzuhalten
Die Landeshauptstadt München plant endlich die längst überfällige Fortschreibung des Luftreinhalteplans, inklusive zusätzlicher Fahrverbote für Euro-5-Diesel. Dies hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits im März 2024 angeordnet. Am 22. Oktober 2024 hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt München gegen das Urteil des Bayerischen VGH abgewiesen. Am 27. November 2024 berät nun der Münchner Stadtrat über die rechtskonforme Umsetzung dieses Beschlusses. Die Ausdehnung des bestehenden Dieselfahrverbots auf Euro-5-Fahrzeuge ist notwendig, um endlich nach 15 Jahren Grenzwertüberschreitung des gesundheitsschädlichen Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid wenigstens die alten Grenzwerte einzuhalten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kommentiert: „Seit 15 Jahren wird den Menschen in München ihr Recht auf Saubere Luft verweigert. Sowohl der damalige Ministerpräsident Seehofer wie der jetzige Münchner Oberbürgermeister Reiter bewiesen eindrücklich, dass ihnen die Gewinnmaximierungsinteressen ihrer Dieselkonzerne BMW und Audi wichtiger sind als die Gesundheit der Münchner Bürgerinnen und Bürger. Ich fordere Oberbürgermeister Reiter und den Stadtrat auf, nach höchstrichterlicher Bestätigung der Gerichtsentscheidung die bestehenden Dieselfahrverbote auf Euro-5-Dieselfahrzeuge schnellstmöglich auszudehnen.“
Christoph von Gagern, Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) Kreisverband München: „Endlich soll das in Kraft treten, was im ursprünglichen Vergleich zum Luftreinhalteplan München vorgesehen war: eine zweite Stufe mit schärferen Einschränkungen – anderthalb Jahre später als ursprünglich vorgesehen. Diese verlorene Zeit für eine Verbesserung der Luftqualität in München und für das längst überfällige Einhalten der Grenzwerte hat Oberbürgermeister Reiter zu verantworten, zusammen mit den Teilen des Stadtrats, die seine Linie unterstützt haben. Damit muss jetzt Schluss sein!“
Hintergrund:
In dem seit 2012 andauernden Rechtsstreit um Saubere Luft in München hatten sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 auf einen Vergleich geeinigt, dessen Herzstück das dreistufige Konzept für Dieselfahrverbote ist. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.
Am 26. Juli 2023 hat der Münchner Stadtrat eine Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und eine Abschwächung des Stufenplans für Dieselfahrverbote beschlossen. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von DUH und VCD eingebrachten Argumente wurden ignoriert und die Anpassung vom Stadtrat am 28. September 2023 in Kraft gesetzt. Daraufhin hatten VCD und DUH im Oktober 2023 erneut Klage eingereicht. Dieser Klage hat der Verwaltungsgerichtshof stattgegeben und ausgeführt, dass sich die Stadt nur zwischen zonalen und streckenbezogenen Fahrverboten für Diesel der Abgasstufe 5/V entscheiden könne.
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