- Nach Urteil zu Betriebsgenehmigung des LNG-Terminalschiffs „Neptune“ in Lubmin: DUH plant weitere rechtliche Schritte an neuem Standort in Mukran auf Rügen
- LNG-Shuttle-Schiffsverkehr bedroht Natur und Tiere in der Küstenregion, klimaschädliche Methan-Emissionen wurden nicht überprüft
- DUH prüft zusätzlich rechtliches Vorgehen vor dem Internationalen Seegerichtshof, um Wiederaufnahme des Betriebs in Lubmin dauerhaft auszuschließen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird weitere rechtliche Schritte gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs „Neptune“ an seinem neuen Standort in Mukran auf Rügen ergreifen. Dies kündigt der Umwelt- und Verbraucherschutz an, nachdem das Bundesverwaltungsgericht heute eine Klage gegen die Betriebsgenehmigung in Lubmin, wo das Terminalschiff zuvor lag, abgelehnt hat.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Das heutige Urteil ist ein Rückschlag für den Schutz der einzigarten Natur und Tierwelt in der Küstenregion. Es wurde nie ausreichend geprüft, welche Folgen der Anlieferverkehr von LNG-Shuttle-Schiffen auf Umwelt und Natur hat. Die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen, die wir mit einer Messung nachweisen konnten, wurden gar nicht berücksichtigt. Ob im Greifswalder Bodden oder vor Rügen: Wir nehmen die Zerstörung ganzer Ökosysteme durch die Industrialisierung der Ostsee sowie die enormen Schadstoffbelastungen für Mensch und Tier nicht hin und werden auch gegen die Betriebsgenehmigung des Terminalschiffes an seinem neuen Standort Mukran Klage einreichen.“
Die „Neptune“ lag von Januar 2023 bis April 2024 im Industriehafen Lubmin und wurde dann nach Mukran auf Rügen verlegt. Die Genehmigung für den Standort Lubmin ist auch trotz derzeitiger Verlegung nach Rügen weiterhin gültig. Der Betrieb des Terminalschiffs könnte somit jederzeit in Lubmin wieder aufgenommen werden. Zusätzlich zum rechtlichen Vorgehen gegen den Betrieb am neuen Standort Mukran prüft die DUH auch ein weiteres rechtliches Vorgehen vor dem Internationalen Seegerichtshof.
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