- Oberverwaltungsgericht stellt in Urteilsbegründungen klar, dass die Bundesregierung rechtswidriges Klimaschutzprogramm dringend nachbessern muss
- Verkehr, Gebäude und Landnutzung in der Pflicht: Enorme Emissionslücke bis 2030 muss nach dem Urteil schnellstmöglich geschlossen werden
- Deutsche Umwelthilfe fordert Wirtschaftsminister Habeck und die Bundesregierung auf, die Urteile zu akzeptieren und sofort Maßnahmen zu ergreifen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt in seinen vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteilsbegründungen klar, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm umfassend nachbessern muss. Die beiden wegweisenden Klima-Urteile hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Mai gegen die Bundesregierung erstritten. Die DUH fordert zur Einhaltung des nationalen Klimaziels von 65 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 sowie der Ziele für natürlichen Klimaschutz die dringende Umsetzung eines bundesweiten Tempolimits, die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und eine deutliche Reduktion des Holzeinschlags noch in dieser Legislaturperiode. Sollte die Bundesregierung innerhalb der Frist von einem Monat Revision einlegen, werden die Klimaziele weiter massiv gefährdet. Die DUH fordert die Ampel-Regierung daher auf, die Urteile zu akzeptieren und umgehend wirksame Maßnahmen einzuleiten.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Ich fordere den in der Ampel für das Klimaschutzgesetz federführenden Minister Robert Habeck auf, dieses Urteil zu akzeptieren und einer Revision nicht zuzustimmen. Damit wird das Urteil automatisch in einem Monat rechtskräftig und die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen werden endlich ergriffen. Die ausführliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg macht detailliert deutlich, dass die Bundesregierung ein rechtswidriges Klimaschutzprogramm vorgelegt hat. Dass die Bundesregierung erst über den Klageweg zu ausreichendem Klimaschutz bewegt werden kann, ist absolut alarmierend. Ein Spiel auf Zeit können wir uns nicht leisten. Die Bundesregierung muss umgehend Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und einen Stopp der Förderung klimaschädlicher Dienstwagen beschließen.“
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Die Bundesregierung versagt systematisch beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Urteilsbegründung führt erneut vor Augen, dass die leeren Versprechungen der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Bestes Beispiel sind der aktuelle Haushaltsstreit und drohende Kürzungen für Klimaschutzausgaben. Diese permanente Unsicherheit bringt dringend notwendige Investitionen für den Gebäudebestand und Heizungen völlig zum Erliegen – mit fatalen Folgen für das Klima. Wir fordern das Wirtschafts- und das Bauministerium auf, mit einer bundesweiten Sanierungsoffensive auf das Urteil zu reagieren.“
Auch das schriftliche Urteil zur Landnutzung (LULUCF-Sektor) zeigt deutlich, dass die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt. Um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, müssen dringend verbindliche und konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Natürliche Klimasenken sind ein entscheidender Bestandteil auf dem Weg zur Klimaneutralität. Unsere Ökosysteme müssen massiv gestärkt werden, um ihre überlebenswichtigen und klimawirksamen Funktionen aufrechtzuerhalten. Aus dem Urteil geht klar hervor, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, frühzeitig und transparent den Strukturwandel in der Landnutzung zu gestalten. Statt eine Revision anzustreben, müssen nun überfällige Schritte für die nasse Bewirtschaftung von Mooren und die Reduktion des Holzeinschlags ergriffen werden. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, rennt uns die Zeit weiter davon.“
Link:
Zu den schriftlichen Urteilsbegründungen: https://l.duh.de/p240820a
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