Der Geschäftsführer des Abrechnungsspezialisten casusQuo, Udo Halwe, fordert den Bundesgesundheitsminister dringend zu einer Kurskorrektur auf. Der Fokus liegt für casusQuo dabei auf dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die darin vorgesehene Abschaffung der Einzelfallprüfung von Krankenhausrechnungen würde die ohnehin erschreckenden Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter in die Höhe treiben. „Zusätzliche Erhöhungen der Zusatzbeiträge – eine fast zwangsläufige Folge der steigenden Defizite – sind als Belastung der Versicherten, aber auch der Unternehmen, nicht länger hinnehmbar“, findet Udo Halwe.
Die Nachrichten der letzten Tage und Wochen zeigen eindrücklich: Die GKV ist zunehmend knapp bei Kasse. Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen hat sich binnen eines Quartals nahezu verdreifacht. Zur Jahreshälfte hat es bereits die 2-Milliarden-Euro-Marke gerissen. Der Gesundheitsfonds ist finanziell ins Stottern geraten, seine Liquiditätsreserve schrumpft. Die fälligen Zuweisungen erreichen die Kassen teils verspätet und in niedrigeren Raten.
Hinzu kommen erhebliche Ausgabensteigerungen, die die Erwartungen des Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung deutlich übersteigen. Damit geraten Krankenkassen immer mehr in finanzielle Schieflage. Die Folge: Seit Jahresbeginn haben bereits 53 Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, weitere teilweise unterjährige Erhöhungen sind angekündigt. Ohne weitere Erhöhungen würde das GKV-Defizit bis zum Jahresende auf über 4 Milliarden Euro steigen, rechnen Spezialisten.
casusQuo fordert deshalb: Die Einzelfallprüfungen müssen bleiben. Denn: Bereits die Prüfquotenregelung, die mit dem MDK-Reformgesetz 2020 eingeführt wurde, kostet die GKV mehr als 1 Milliarde Euro jährlich und schadet so der Versichertengemeinschaft erheblich. Wenn, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Einzelfallprüfung von Krankenhausrechnungen völlig abgeschafft und durch Stichprobenprüfungen ersetzt wird, droht eine Explosion der Krankenhausausgaben. Der BKK Landesverband NORDWEST hat den Sachverhalt anschaulich und unterhaltsam in einem Video dargestellt.
„Karl Lauterbach bohrt in dieser Legislaturperiode ja viele dicke Bretter, das nötigt mir wirklich Respekt ab“, so Udo Halwe. „Auch dass er sich an das heiße Eisen ‚Krankenhaus‘ wagt, beeindruckt mich. Aber manches im KHVVG wurde offenbar mit sehr heißer Nadel gestrickt und bedarf dringend einer Nachbesserung. So darf z. B. der 50 Milliarden Euro schwere Transformationsfonds nicht, wie im Gesetz geplant, hälftig von den GKV-Versicherten finanziert werden. Krankenhausbau ist schließlich Ländersache und muss aus Steuermitteln bezahlt werden“ fordert Udo Halwe. „Der Transformationsfonds und die Einzelfallprüfungen sind zwei Beispiele aus dem Krankenhausbereich, in dem casusQuo zu Hause ist. Der Minister hätte, wenn er an diesen Stellen nachbessert, noch die Chance, weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu verhindern.“
Die casusQuo GmbH prüft als Arbeitsgemeinschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht im Auftrag von Krankenkassen deren Klinikabrechnungen. Seit 2003 sorgt casusQuo dafür, dass Krankenkassen nur die Krankenhausleistungen bezahlen, die tatsächlich erbracht wurden. Insgesamt haben Kassen durch die casusQuo-Prüfungen schon über 335 Mio. Euro eingespart – Millionen, die unmittelbar der Versichertenversorgung zu Gute kommen. casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe blickt sorgenvoll auf das deutsche GKV-System. „Aber ich bleibe optimistisch, dass auch unsere gewählten Volksvertreter die Kostenexplosion verhindern wollen und die Abschaffung der Einzelfallprüfung im KHVVG noch stoppen.“
Kontakt casusQuo GmbH:
Elke Lütkemeier (Leitung Marketing)
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