Die Stadt München muss ihren Luftreinhalteplan umgehend ändern und Diesel-Fahrverbote verhängen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Landeshauptstadt entschieden, wodurch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nun rechtskräftig ist. Damit wird bestätigt, dass die Stadt München mit der Einführung von Tempo 30 statt der gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote gegen geltendes Recht verstößt. Im April 2024 hatte der Münchner Stadtrat unter Führung von Oberbürgermeister Reiter beschlossen, Tempo 30 auf der Landshuter Allee einzuführen, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge als notwendige Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte angeordnet hatte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD hatten zuvor gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans geklagt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Das Bundesverwaltungsgericht hat heute endgültig klargestellt, dass die Stadt München die gerichtlichen Vorgaben ignoriert und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Der Versuch, mit Tempo 30 die Einführung der notwendigen Diesel-Fahrverbote zu umgehen, war rechtswidrig. Oberbürgermeister Reiter hat diesen Rechtsbruch begangen und muss jetzt endlich handeln, um die Luftqualität in München zu verbessern. Wir fordern den Münchner Stadtrat und Oberbürgermeister Reiter auf, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unverzüglich umzusetzen und die notwendigen Fahrverbote einzuführen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Einhaltung der ohnehin viel zu laschen gesetzlichen Grenzwerte zu gewährleisten.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH und den VCD im Verfahren vertritt, fügt hinzu: „München ist die letzte deutsche Stadt, der es nicht gelingt, die Luftgrenzwerte einzuhalten. München ist zudem die einzige Stadt in Deutschland, zu der mehrere Verurteilungen dazu vorliegen. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzt einen Schlusspunkt unter eine jahrelange Auseinandersetzung. München muss diese Entscheidung nun unverzüglich umsetzen.“
Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Gesundheitsschutz steht über dem Schutz dreckiger Autos. Schade, dass Gerichte dies immer wieder klarstellen müssen. Jetzt sollte die Stadt ihre Kraft in den Ausbau der nachhaltigen Mobilität in München stecken, zum Wohle aller.“
Hintergrund:
In dem seit 2012 andauernden Rechtsstreit um Saubere Luft in München haben sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 auf einen Vergleich geeinigt, dessen Herzstück das dreistufige Konzept für Diesel-Fahrverbote ist. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.
Am 26. Juli 2023 hat der Münchner Stadtrat eine Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und eine Abschwächung des Stufenplans für Diesel-Fahrverbote beschlossen. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von DUH und VCD eingebrachten Argumente wurden ignoriert und die Anpassung vom Stadtrat am 28. September 2023 in Kraft gesetzt. Daraufhin hatten VCD und DUH im Oktober 2023 erneut Klage eingereicht. Dieser Klage hat der Verwaltungsgerichtshof stattgegeben und ausgeführt, dass sich die Stadt nur zwischen zonalen und streckenbezogenen Fahrverboten für Diesel der Abgasstufe 5/V entscheiden könne.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher VCD
030 28035119, michael.mueller-goernert@vcd.org
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