Deutschland hat es über Jahre versäumt, die artenreichen Lebensräume der Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen ausreichend zu schützen. Zu diesem Ergebnis kam das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die deutsche Bundesregierung heute. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert zum Erhalt der Biodiversität dringend ein konsequentes Umsteuern.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:
„Statt ressourcenschonende Anbauweisen zu fördern, subventioniert Deutschland seit Jahrzehnten den immer intensiveren Anbau von Futtermitteln für die industrielle Tierhaltung. Artenreiche Blühwiesen werden dadurch immer stärker von Futtergras verdrängt, Versiegelung, Nutzungsaufgabe und Überdüngung hingegen viel zu wenig eingedämmt. Diese völlig falsche Priorisierung hat fatale Folgen für den Arten- und Klimaschutz. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht die Bundesregierung nun in der Pflicht: Wir brauchen dringend ein Umdenken zum Schutz von Grünland. Naturschutzorientierte Beweidung kombiniert mit schonenden Mahd-Verfahren wirkt sich nicht nur positiv auf die Biodiversität aus, sondern dient auch als Schlüssel für Klimaanpassung und natürlichen Wasserrückhalt. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine konsequente Förderungspolitik für ressourcenschonende Bewirtschaftung und naturnahe Weidelandschaften aufzubauen. Die Biodiversität im Grünland muss endlich gestärkt werden, statt sie zu zerstören.“
Hintergrund:
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesregierung wurde bereits 2019 eingeleitet. Laut dem Europäischen Gerichtshof verstößt Deutschland gegen Artikel 6 der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) und trägt damit systematisch und anhaltend zur Verschlechterung der Lebensräume bei. Aus dem Schlussantrag des zuständigen Generalanwalts geht das enorme Ausmaß des Flächenverlustes hervor: Zwischen 2006 und 2017 beläuft sich das Gesamtdefizit auf knapp 11.000 Hektar Flachland-Mähwiesen und 360 Hektar Berg-Mähwiesen.
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