Geringere Kosten und weniger Bürokratie für Betriebe des deutschen Kfz-Gewerbes: Die heutige Entscheidung des Bundesrates zur Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung verschafft zahlreichen Werkstätten finanzielle und operative Entlastung.
„Diese Entscheidung war längst überfällig und entlastet die Kfz-Branche erheblich“, sagt Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. „Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung der Doppelprüfung ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung“, so Grün, der zugleich Vorsitzender des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) ist.
Nach dem heutigen Bundesratsvotum soll durch eine sogenannte „Verwendungsausnahme“ in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer entfallen. Dadurch ist mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich.
Für die in Deutschland rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen (SP) anerkannten Werkstätten ergeben sich durch den Beschluss nach Berechnungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jährlich signifikante Kosteneinsparungen.
Der Beschluss der Länderkammer im Rahmen der Verabschiedung einer Verordnung zur Verringerung von Bürokratie ist aus Sicht des ZDK auch das Ergebnis jahrelanger konsequenter und intensiver Verbandsarbeit, insbesondere auf technischer, rechtlicher und politischer Ebene.
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