Die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben Klage gegen die EU-Kommission bezüglich der Erneuerung der EU-weiten Genehmigung von Glyphosat vor dem Europäischen Gericht erhoben. Aus Sicht der Verbände hätte Glyphosat unter anderem deshalb nicht erneut genehmigt werden dürfen, weil Risiken für die Biodiversität, insbesondere auch blütenbestäubende Insekten, und die Gewässer nicht sicher ausgeschlossen werden konnten. Aus Sicht der Kommission wurde diesen Bedenken dadurch abgeholfen, dass von der Industrie Bewertungen nachgefordert wurden und die EU-Mitgliedsstaaten bei der nationalen Zulassung glyphosathaltiger Mittel Umweltschutzauflagen verhängen können. Aus Sicht der Aurelia Stiftung reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, weil sie zu unbestimmt sind. Zudem ist aufgrund nationaler Urteile in ähnlichen Fällen, nicht damit zu rechnen ist, dass sie in absehbar Zeit umgesetzt werden können.
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung: „Bienen und Schwebfliegen, die zweitwichtigsten Blütenbestäuber, sammeln Nektar der mit Glyphosat verunreinigt sein kann und nehmen auch Tröpfchen von Glyphosat Spritzbrühe auf. Untersuchungen der ETH Zürich zeigen, dass sogar Larven von Florfliegen durch Konzentrationen unterhalb der erlaubten Mengen starben.
Die EU Kommission hat die Genehmigung von Glyphosat erneuert, obgleich ihr diese direkten toxischen Wirkungen bekannt waren. Die Zulassung war unseres Erachtens rechtswidrig, weil die Risiken für Bienen und Biodiversität nicht abschließend geklärt wurden. Die Genehmigung von Glyphosat soll nun durch das Gericht ausgesetzt werden. In Anbetracht des Insektensterbens fordert die Aurelia Stiftung darüber hinaus seit Jahren ein Verbot sämtlicher Pestizid Anwendungen in blühenden Pflanzenbeständen.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Erneuerung der europaweiten Genehmigung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat im letzten Jahr um weitere zehn Jahre ist auf den massiven Lobbydruck der Pestizidindustrie zurückzuführen, schädigt massiv die Natur und verstößt gegen das Vorsorgeprinzip. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, mögliche Schäden für die Umwelt und die menschliche
Gesundheit vorsorglich abzuwenden.Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Glyphosat sogar als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ ein. Die EU-Kommission darf sich ihrer Verantwortung hier nicht einfach entziehen und daraufsetzen, dass die EU-Mitgliedsstaaten eigene Anwendungsbeschränkungen erlassen. Bis zum Erfolg unserer Klage auf EU-Ebene und der Entziehung der Wirkstoffgenehmigung muss die zuständige Zulassungsbehörde BVL die nationalen Zulassungen glyphosathaltiger Pestizide beschränken und verweigern. Nach unserem Erfolg gegen die deutschlandweite Zulassung des glyphosathaltigen Mittels Roundup PowerFlex setzen wir in weiteren Rechtsverfahren das notwendige Verbot weiterer glyphosathaltiger Pestizide gegenüber der deutschen Zulassungsbehörde durch.“
Hintergrund:
Neben der Klage der Aurelia Stiftung und der DUH gegen die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene hat Aurelia nicht nur wie oben dargestellt gegen die Erneuerung der Glyphosat Zulassung geklagt. Bereits ein Jahr zuvor hat sie gegen die zunächst erfolgte Verlängerung der Glyphosat Zulassung durch die EU-Kommission geklagt. Das Verfahren ist unabhängig von der neuen Klage und wird aufrechterhalten. Damit greift Aurelia die gängige Praxis von Zulassungsverlängerungen für Altpräparate, deren Risikoüberprüfung nicht abgeschlossen ist, mit einem Musterverfahren an. Die Firma Bayer Agriculture B.V. ist im Prozess beteiligt, weil seine Interessen von dem Verfahren unmittelbar betroffen sind. Aurelia wartet zurzeit auf das Urteil des EU Gerichtes. Verlängerungen und Erneuerungen von Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe erfolgen auf dem Hintergrund unterschiedlicher Regelungen der Europäischen Pestizidverordnung.
Die DUH hat in fachlicher Zusammenarbeit mit foodwatch bereits im Jahr 2023 eine Klage gegen das glyphosathaltige Pestizid Roundup PowerFlex der Monsanto Agrar Deutschland GmbH vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig angestrengt. Hier konnte bereits ein großer Erfolg erzielt werden: Am 13. November 2024 hat das BVL die Zulassung beendet, indem es die von der DUH angefochtene Verlängerung der Zulassung für Roundup PowerFlex widerrufen hat. Die DUH prüft, inwiefern auch bei anderen glyphosathaltigen Mitteln ein Einschreiten der Behörden notwendig ist.
Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch außerdem mehrere Gerichtsverfahren gegen weitere Zulassungen von Pestizid-Produkten auf nationaler Ebene. Diese richten sich gegen das zuständige BVL. Zusätzlich zu dem Verfahren gegen das glyphosathaltige Mittel Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH laufen Verfahren gegen die flufenacethaltigen Herbizide Tactic der Adama Deutschland GmbH und Elipris der Corteva Agriscience Germany GmbH sowie gegen das Insektizid Sherpa Duo mit dem Wirkstoff Cypermethrin (SBM Developement SAS France).
Pressekontakt:
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung
0171 3366569, thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
030 8847280, douhaire@geulen.com
Verfahren der Aurelia Stiftung zu Glyphosat:
www.aurelia-stiftung.de/glyphosat-zulassung
www.aurelia-stiftung.de/glyphosat-im-honig
Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH: https:///projekte/pestizidklagen/
DUH-Newsroom 030 2400867-20, presse@duh.de