- EU-Kommission hatte staatliche Beihilfe in Höhe von 40 Millionen Euro für das LNG-Terminal Brunsbüttel genehmigt – DUH reicht Beschwerde ein und fordert eine Rücknahme der finanziellen Unterstützung
- Finanzierung unvereinbar mit EU-Recht und Klimazielen: Keine konkreten Pläne zur Umstellung auf erneuerbare Energien, langfristiger fossiler Betrieb droht
- Zusätzliche staatliche Unterstützung von mindestens 500 Millionen Euro durch die KfW-Bankengruppe sowie steigende Baukosten könnten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch stärker belasten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bewilligung einer staatlichen Beihilfe in Höhe von 40 Millionen Euro für das LNG-Terminal in Brunsbüttel eingereicht. Das EU-Recht sieht staatliche Subventionen für Energieprojekte nur dann vor, wenn sie zur Förderung der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen beitragen. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass dies bei dem LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht der Fall ist.
Die EU-Kommission hatte der Beihilfe offenbar unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Terminal kurzfristig auf grüne Gase umgestellt werden würde. Zum Zeitpunkt der Bewilligung lagen jedoch keine Unterlagen vor, die eine solche Umrüstung beweisen konnten. Inzwischen wurde der ausschließlich fossile Betrieb des Terminals beantragt. Konkrete Umrüstungspläne sind selbst in den nun vorliegenden Antragsunterlagen nicht enthalten.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Zulassung dieser staatlichen Finanzspritze in Millionenhöhe steht auf äußerst wackeligem Boden. Es gibt keine belastbaren Pläne zur Umstellung auf erneuerbare Energien. Die bereits geschlossenen Langfristverträge sowie vorliegende Antragsunterlagen deuten auf einen dauerhaften fossilen Betrieb hin und damit auf eine jahrzehntelange Festlegung auf Erdgas, einen fossilen Energieträger. Damit wird eine Wirtschaftlichkeit für das fossile Geschäftsmodell geschaffen, die ansonsten nicht mehr gegeben wäre. Das geht völlig an den Klimazielen vorbei und verstößt gegen EU-Recht. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Zulassung der millionenschweren staatlichen Förderung für den Import von Erdgas zurückzunehmen. Dieses Geld muss in effektive Klimaschutzmaßnahmen investiert werden und nicht in das Fortbestehen eines veralteten fossilen Geschäftsmodells.“
Zudem ist die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu 50 Prozent an dem LNG-Terminal in Brunsbüttel beteiligt. Der deutsche Energiekonzern RWE ist mit 10 Prozent und der niederländische Energienetzbetreiber Gasunie mit 40 Prozent an dem Projekt beteiligt. Die DUH kritisiert, dass das fossile Projekt somit noch weitere Millionen an öffentlichem Geld erhält. Nach Informationen der dpa beläuft sich die staatliche Unterstützung durch die KfW-Bankengruppe auf mindestens 500 Millionen Euro. Die tatsächlichen Kosten für den Staat könnten durch steigende Baukosten sogar noch deutlich höher ausfallen.
Hintergrund:
Begleitend zur Beschwerde bei der EU-Kommission hat die DUH ein beihilferechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Unterstützung nicht zulässig ist. Mit der Realisierung des LNG-Terminals in Brunsbüttel sind keine positiven Umwelt- oder Klimaeffekte verbunden, die ausnahmsweise negative Wettbewerbseffekte rechtfertigen könnten. Vielmehr führt die Finanzierung des fossilen Geschäftsmodells zu einer Verzögerung der Energiewende und einer langfristigen Festlegung auf den fossilen Energieträger Erdgas.
Die DUH hat außerdem eine Einwendung gegen die Genehmigung des landseitigen LNG-Terminals bei der zuständigen Behörde in Brunsbüttel eingereicht. Aus Sicht der DUH ist das Projekt nicht genehmigungsfähig, da es im direkten Widerspruch zu den Klimazielen steht und die Abhängigkeit von fossilen Energien weiter verstärkt. Im Gegensatz zu den bisherigen schwimmenden Terminals handelt es sich hierbei nicht um ein temporäres Importterminal, sondern um ein bis Ende 2043 angelegtes fossiles Großprojekt – abgesichert mit Lieferverträgen, die einen jahrzehntelangen fossilen Lock-In nach sich ziehen. In ihrer Einwendung fordert die DUH das zuständige Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein auf, die Genehmigung für das Terminal abzulehnen.
Link:
Zum Rechtsgutachten: https://l.duh.de/p240820
Aktualisiert am 20.08.2024 – 10:40 Uhr.
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