Anlässlich des heutigen „GKV-Tages“ zur Krankenhausreform und mit Blick auf die erste Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am kommenden Donnerstag (27. Juni) fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, von Bund und Ländern eine enge Verzahnung von Struktur- und Finanzierungsreform und eine faire Finanzierung des Krankenhaus-Strukturumbaus:
„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Recht mit seiner Aussage, dass die Krankenhausreform zu groß und zu wichtig ist, um sie scheitern zu lassen. Es wird also trotz der anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern eine Reform geben. Wir bezweifeln aber mittlerweile, dass diese Reform fair finanziert wird und dass sie die dringend notwendigen Verbesserungen für die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in den Kliniken bewirken wird. Denn an einigen entscheidenden Punkten haben Bund und Länder die Weichen nachhaltig falsch gestellt.
Entscheidend ist, dass die Schaffung zukunftsfähiger und qualitätsfördernder Krankenhausstrukturen eng mit der geplanten Finanzierungsreform verzahnt wird. Denn sonst bleiben die notwendigen Verbesserungen der Versorgungsqualität auf der Strecke. So sollten die Länder beispielsweise Versorgungsaufträge künftig nur noch an Krankenhäuser vergeben dürfen, die bestimmte Mindestvorhaltezahlen erreichen. Denn das sorgt dafür, dass Versorgungsaufträge und Vorhaltefinanzierung eng miteinander verbunden bleiben. Hier darf es keine faulen Kompromisse auf Kosten der Qualität und Patientensicherheit geben. Nicht der Erhalt aller Krankenhaus-Standorte muss das Ziel sein, sondern die bestmögliche Behandlung mit der nötigen personellen und technischen Ausstattung sowie Routine.
Bei der künftigen Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung sieht das KHVVG nach wie vor eine fallbezogene Ermittlung und Finanzierung des Vorhaltebudgets vor. Im Vergleich zu einer fallunabhängigen Finanzierung über einen Fonds würde dies aber einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen und die Schaffung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft eher konterkarieren. Das Bundesgesundheitsministerium sollte daher seinen Kurs korrigieren und die Vorhaltefinanzierung bevölkerungsbezogen, bedarfsorientiert und fallunabhängig ausgestalten. Zumindest sollte es aber den Weg dorthin bahnen und die wissenschaftliche Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes bis Ende 2025 beauftragen.
Auch bei den Plänen zur Finanzierung des Krankenhaus-Strukturumbaus müssen die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern dringend umsteuern. Denn die Finanzierung von Investitionskosten gehört ganz klar in den Zuständigkeitsbereich von Bund und Ländern. Jetzt sollen ausschließlich die Beitragszahlenden der GKV die Rechnung in Höhe von 25 Milliarden Euro bezahlen. Als wäre das nicht genug, drohen ihnen auch noch höhere Belastungen durch fehlerhafte Krankenhausrechnungen, deren Überprüfung durch die Krankenkassen abgeschafft werden soll. Wenn diese Punkte nicht korrigiert werden, sind Beitragssatz-Erhöhungen für Arbeitgeber und Versicherte unvermeidbar.
Immer offensichtlicher wird auch: Für einige Krankenhäuser dürfte es langsam eng werden, daher sollten Tempo und Stringenz der Reform wieder gesteigert werden. Andernfalls entscheiden weder Länder noch Bund darüber, welche Leistungsgruppe an welchem Krankenhausstandort angeboten wird, sondern einzig und allein die noch verfügbaren personellen Ressourcen.“
Zum GKV-Tag ebenfalls lesenswert ist die unabgeschlossene Chronik zum KHVVG: https://www.aok.de/pp/bv/nachricht/khvvg-chronik
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