- Bundesbauministerium stellt Mittel zur Zinsverbilligung der KfW-Förderkredite bereit
- Neues KfW-Produkt startet am 1. Oktober 2024
- Ziel ist Schaffung flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen
Am 1. Oktober geht das KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, kurz „KNN“, an den Start. Es zielt darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung können alle Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Die KfW setzt „KNN“ im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Die zum Produktstart gültigen Konditionen veröffentlicht die KfW am 1. Oktober auf ihrer Website. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31.Dezember 2025.
Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagt anlässlich des Produktstarts: „Das neue Produkt ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, so dass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. So fördern wir Wohnungen, die zugleich klimafreundlich und bezahlbar sind.“
Die KfW fördert den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:
- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
- Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
Die Einhaltung der geforderten Standards muss eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.
Kunden beantragen die Förderdarlehen für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis max. 35 Jahre) gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.
Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Weiterführende Informationen sind unter www.kfw.de/296 abrufbar.
Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Details sind unter www.kfw.de/596 abrufbar. Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird. Nähere Informationen hierzu gibt es unter www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499.
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