Steigende Lebenshaltungskosten belasten Erzieher immer stärker – doch gleichzeitig bleibt ein großes Potenzial zur Steuerersparnis ungenutzt. Mit gezielten Optimierungen können sie ihre finanzielle Situation verbessern und langfristig absichern. Doch welche Möglichkeiten gibt es, um den steuerlichen Spielraum voll auszuschöpfen?
Erzieher stehen weiterhin vor der Herausforderung, steigende Lebenshaltungskosten zu bewältigen, während ihre Gehälter häufig nicht Schritt halten. Viele von ihnen suchen deshalb nach Möglichkeiten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern – vor allem durch eine Optimierung ihrer Steuerlast. Ihr Ziel ist es, mehr vom hart verdienten Geld zu behalten, um langfristig finanziell abgesichert zu sein. Doch trotz ihrer Bemühungen scheitern viele an den komplexen steuerlichen Regelungen oder übersehen wichtige Abzugsmöglichkeiten. Dies führt dazu, dass erhebliche Potenziale zur Steuerersparnis ungenutzt bleiben. „Erzieher riskieren dadurch, unnötig hohe Steuern zu zahlen, und gefährden ihre finanzielle Sicherheit damit langfristig“, mahnt Moritz Franze von ErzieherKompass. „Fehlende Optimierungen können zudem ihre Fähigkeit einschränken, für den Ruhestand vorzusorgen oder wichtige Investitionen zu tätigen.“
„Erzieher können ihre steuerlichen Ersparnisse deutlich steigern, indem sie ihre Abzugsmöglichkeiten systematisch nutzen und dabei auf professionelle Beratung setzen“, fügt er hinzu. „Auf diese Weise gewinnen sie finanzielle Freiheit und sichern sich langfristig eine stabile Zukunft.“ Mit seiner jahrelangen Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler und seiner Spezialisierung auf pädagogische Berufe hat Moritz Franze bereits vielen Erziehern geholfen, ihre Steuererklärung zu optimieren und dadurch ihre finanzielle Situation zu verbessern. Gemeinsam mit seinem Team von ErzieherKompass analysiert er dazu die individuellen Umstände seiner Kunden und konnte so bereits zahlreiche Einsparpotenziale aufdecken und maßgeschneiderte Konzepte entwickeln. Welche Möglichkeiten es hierzu für Erzieher gibt, verrät Moritz Franze anhand der folgenden Tipps.
1. Werbungskosten absetzen
Erzieher haben die Möglichkeit, zahlreiche berufliche Ausgaben als Werbungskosten abzusetzen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Fachliteratur, Schreibwaren und spezielle Arbeitskleidung, die im beruflichen Kontext genutzt werden. Auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können durch die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen wie Seminare oder Workshops sind ebenfalls absetzbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen, falls das Arbeiten von zu Hause aus erforderlich ist.
2. Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bieten vermögenswirksame Leistungen an. Diese Zahlungen können beispielsweise in Bausparverträge oder Fonds investiert werden. Unter bestimmten Einkommensgrenzen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen, wodurch das Sparpotenzial weiter erhöht wird.
3. Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Erziehern, einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Beiträge sind bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Auf diese Weise kann das spätere Renteneinkommen deutlich aufgebessert werden, ohne dass in der Erwerbsphase hohe Abzüge anfallen.
4. Riester-Rente
Mit der Riester-Rente können Erzieher staatliche Zulagen und Steuervorteile nutzen. Insbesondere für Erzieher mit Kindern bietet diese Form der Altersvorsorge durch die zusätzlichen Kinderzulagen attraktive finanzielle Anreize. In der Ansparphase sind die Beiträge steuerlich absetzbar, was zu einer unmittelbaren Steuerentlastung führt.
5. ETF-basierte Altersvorsorge
Eine langfristige Investition in ETFs kann im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung attraktive Renditechancen bieten. Dabei sind die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar, während die Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei bleiben. Dies ermöglicht eine langfristige Wertsteigerung des investierten Kapitals, was besonders für die Altersvorsorge vorteilhaft ist.
6. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Erzieher können bestimmte Ausgaben als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem die Kirchensteuer, Spenden oder auch Krankheitskosten. Diese Ausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen und tragen somit zur Senkung der Steuerlast bei. Besonders außergewöhnliche Belastungen, die zwangsläufig und außergewöhnlich hoch sind, bieten hier zusätzliche Entlastung.
7. Eigenheim Bau oder Kauf
Auch beim Bau oder Kauf eines Eigenheims können verschiedene staatliche Förderungen genutzt werden. Erzieher haben beispielsweise Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn sie in einen Bausparvertrag einzahlen. Zudem können Familien vom Baukindergeld profitieren, das den Kauf oder den Bau eines Eigenheims unterstützt. Zusätzlich sind Hypothekenzinsen während der Bauphase steuerlich absetzbar, insbesondere wenn ein Teil des Hauses beruflich genutzt wird. Ebenso können bei einer Vermietung Abschreibungen sowie Renovierungs- und Instandhaltungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Sie wollen von lukrativen Steuerersparnissen profitieren und damit Ihren Weg in die finanzielle Unabhängigkeit ebnen? Dann melden Sie sich jetzt bei Moritz Franze von ErzieherKompass und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!
Pressekontakt:
ErzieherKompass
Vertreten durch: Moritz Franze
E-Mail: kontakt@erzieherkompass.de
Webseite: https://erzieherkompass.de/