Die meisten Unternehmer haben das Ziel, ihre Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu reduzieren. Doch die Optionen hierfür sind nicht immer offensichtlich. Verantwortlich dafür sind komplexe Regelungen sowie regelmäßige Änderungen. Für Unternehmer ist es daher nicht einfach, die Steuerstrategie zu identifizieren, die für sie am vorteilhaftesten ist.
Infolgedessen nutzen viele Unternehmer nicht die Möglichkeiten aus, die das Steuerrecht bietet. Unnötig hohe Abgaben an das Finanzamt sind die Konsequenz, wobei von Summen im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich die Rede ist. Diese Beträge fehlen dann an anderen Stellen und gefährden so langfristig die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Abhilfe schafft eine Genossenschaftsgründung. Nachfolgend werden die Vorteile dieser Gesellschaftsform näher beleuchtet.
Steuerlasten im Vergleich: GmbH und Genossenschaft
Sowohl die GmbH als auch die Genossenschaft sind zur Zahlung verschiedener Steuern verpflichtet. Dazu gehört die Körperschaftsteuer, die derzeit bei 15 Prozent liegt, sowie die Gewerbesteuer, für die weitere 15 Prozent abgezogen werden. Aus dem erklärten Ziel der Mitgliederförderung ergeben sich allerdings einige Vorteile in der Genossenschaft. So wirkt sich eben diese Förderung positiv auf die Steuerbelastung aus; zudem gelten Ausgaben zur Mitgliederförderung als Betriebsausgaben und können deshalb steuerlich abgesetzt werden.
Besonders deutlich wird das Ausmaß an einem Zahlenbeispiel. Ein Gewinn von 100.000 Euro wird bei einer GmbH zunächst um 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer reduziert. Bei der Gewinnausschüttung werden weitere 25 Prozent Kapitalertragssteuern fällig. Der Rest muss beim Ausgeben versteuert werden, üblicherweise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer. Letztlich bleiben von den 100.000 Euro noch 44.000 Euro übrig – insgesamt erfolgen also Steuerabzüge in Höhe von 56 Prozent.
Bei der Genossenschaft kann dieser Nettobetrag von 44.000 Euro direkt vom Gewinn abgezogen werden, weil die Genossenschaft die Investitionen für ihre Mitglieder übernimmt und es sich damit um Betriebsausgaben handelt. Die Restsumme von 56.000 Euro wird nun ebenfalls versteuert. Mit denselben Steuersätzen liegt die Steuerlast nun lediglich bei 31.300 Euro, also 31,3 Prozent.
Weitere finanzielle Vorteile der Genossenschaft
Neben den steuerlichen Vorteilen ergeben sich weitere Vorzüge aus den Einlagen, die für diese Gesellschaftsform typisch sind. So haftet jedes Mitglied wie bei der GmbH nur mit seiner Einlage, die jedoch deutlich geringer ausfällt. Auch Pfändungen beziehen sich nur auf den Nennwert der jeweiligen Einlagen, nicht aber auf den tatsächlichen aktuellen Anteil, den ein Mitglied an der Gesellschaft hält. In GmbHs hingegen können Gläubiger auf das komplette Vermögen der Gesellschaft zugreifen.
Darüber hinaus profitieren Genossenschaftsmitglieder von besseren Finanzierungsmöglichkeiten: Handelt es sich beispielsweise um eine Wohnungsbaugenossenschaft, kann diese günstige KfW-Darlehen in Anspruch nehmen; einer GmbH hingegen ist dies nicht möglich.
Schutz der Genossenschaftsmitglieder in kritischen Lebenssituationen
Auch in schwierigen Verhältnissen ergeben sich aus der Genossenschaftsmitgliedschaft Vorteile. So liegen die Anteile der Mitglieder unterhalb der Freigrenzen für Sozialleistungen – das bedeutet, bei einer unerwarteten Arbeitslosigkeit oder plötzlichen Berufsunfähigkeit können Genossenschaftsmitglieder staatliche Unterstützung beantragen, ohne dass das in der Genossenschaft gebundene Vermögen angegriffen wird.
Im Falle einer Insolvenz muss bezüglich der Anteile eine Kündigungsfrist eingehalten werden; durch die Bewertung zum Nennwert bleibt auch hier das Genossenschaftsvermögen geschützt. Im Todesfall hingegen werden Genossenschaftsanteile auf die Erbengemeinschaft übertragen, ohne dass dafür Erbschaftssteuer erhoben wird.
Fazit
Die Genossenschaft bietet als Gesellschaftsform nicht nur steuerliche Vorteile für Unternehmen, sondern schützt darüber hinaus auch das erwirtschaftete Vermögen. Das macht sie zu einer attraktiven Alternative zur GmbH.
Über Björn Erhard:
Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://mrgenossenschaft.de/
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