- 24,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2024 als im 1. Halbjahr 2023
- 6,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2024 als im 1. Halbjahr 2023
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2024 um 10,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2024 gegenüber 1. Halbjahr 2023 um knapp ein Viertel gestiegen
Im 1. Halbjahr 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 10 702 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 24,9 % mehr als im 1. Halbjahr 2023.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Halbjahr 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 32,4 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2023 hatten die Forderungen bei rund 13,9 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Halbjahr 2024 in Deutschland insgesamt 31,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 60,9 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 47,4 Insolvenzen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 46,8 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 40,8 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
6,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2024 als im Vorjahreszeitraum
Im 1. Halbjahr 2024 gab es 35 371 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,7 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2023.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für August 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich „Methoden“ auf der Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online.
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