Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Amberg hat Netto Marken-Discount dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen (AZ: 41 HK O 737/23). Bei einem vorausgegangenen Testbesuch der DUH wurde die seit mehr als zwei Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Supermärkte machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen sie endlich Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen in Umlauf gebrachten Produkte übernehmen. Umso erschreckender ist es, dass Netto Marken-Discount erst mit unserer Klage dazu gezwungen werden musste, sich an die gesetzliche Rücknahmepflicht zu halten. Dieses Verhalten ist kein Einzelfall: Ähnliche Urteile haben wir erst kürzlich gegen Aldi Nord, Aldi Süd sowie Lidl erstritten. Solange große Handelsunternehmen weiterhin einen Abwehrkampf gegen die Rücknahme alter Elektrogeräte führen und die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht handeln, werden wir weitere Tests in Supermärkten und Drogerien vornehmen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Jedes fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät spart Ressourcen ein, verhindert die Freisetzung von Schadstoffen und verringert Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus.“
Hintergrund:
Vorläufige Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 weiter abgesunkene Sammelquote für Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent, während die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die EU hat deswegen bereits erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.
Links:
- Klageerfolg gegen Aldi Süd und Lidl: https://l.duh.de/p240604
- Klageerfolg gegen Aldi Nord: https://l.duh.de/p240723
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Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
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