Dass der Volkswagen-Konzern bei der Kernmarke VW noch härtere Maßnahmen ergreifen würde, war zu erwarten. Zum einen steckt die gesamte Autoindustrie mit dem Wechsel zur Elektromobilität im größten Umbruch seit der Gründung der ersten Autohersteller Ende des 19. Jahrhunderts. Ein Wandel, der durch die unsägliche Diskussion in der EU über einen eventuellen Rückzug vom Rückzug der Verbrennungsmotoren noch erheblich verkompliziert wird, da die Debatte Kunden wie Hersteller verunsichert. Bei VW kommen noch große interne Problem dazu. Allen voran die dramatische Absatzmisere im Großmarkt China. Die Kunden dort kaufen immer weniger Verbrenner, das kleine Plus bei E-Autos kann das nicht ausgleichen. Zudem bremsen seit Monaten Logistik- und Software-Probleme den Branchenriesen aus. Fallen mit dem Wandel zur E-Mobilität nun wie bei VW auch bei anderen Autoproduzenten in Deutschland Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung beziehungsweise zum Schutz vor betriebsbedingte Kündigungen? Die Gefahr ist groß. Die Aufkündigung der Beschäftigungssicherung bei VW macht zweierlei deutlich. Erstens: Wenn ein Unternehmen diesen Schritt geht, dann wird es auch versuchen, betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen durchzusetzen. Zweitens zeigt die Entscheidung, dass, wenn es hart auf hart kommt und die Voraussetzungen für einen Bruch gegeben sind, solche Vereinbarungen nicht viel wert sind. Denn es gibt in der Regel Notfallklauseln oder Vergleichbares. Ein Spaziergang wird die beabsichtigte Radikalkur für das VW-Management nicht, denn die Arbeitnehmervertreter von Volkswagen sind mächtig. Und sie werden alles versuchen, große Härten für die Belegschaft zu vermeiden.
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