Bei der aktuellen Vergabe von landeseigenen Grundstücken, die bisher für Einfamilienhäuser vorgesehen waren, schließt der Senat erneut private Träger sozialer Angebote aus. Das kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Das Land will die soziale Infrastruktur stärken, bezieht dafür aber nur einen Teil der Trägerlandschaft ein“, sagt der Berliner bpa-Landesvorsitzende Oliver Stemmann. „Damit setzen sich nicht die besten Ideen zur Versorgung der Berliner Bevölkerung durch, sondern es werden einseitig einzelne Träger bevorzugt.“
Bei den Angeboten für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderungen sorgen private Träger für etwa die Hälfte des Angebots. Sie werden erneut einfach ausgeschlossen, weil der Senat die Vergabe an das Kriterium der steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit knüpft.
„Wenn Gemeinschaftseigentum vergeben wird, muss es ein transparentes Ausschreibungsverfahren geben, das alle potenziellen Anbieter einschließt“, so Stemmann. „Am Ende muss die Qualität des Angebots entscheidend sein, nicht die Rechtsform des Anbieters.“ Bereits vor zwei Jahren hatte der bpa auf diese Problematik hingewiesen und gefordert, auch private Träger in zukünftige Vergabeverfahren aufzunehmen.
Aber: „Sie haben es wieder getan. Es scheint dem Senat nicht um die besten Versorgungskonzepte für seine Bürgerinnen und Bürger zu gehen. Sonst würde man nicht nur mit der Hälfte der möglichen Träger sprechen und damit eben auch nur begrenzte Impulse für die zukünftige soziale Versorgung in Berlin erhalten.“
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