- Mineralölriese Shell Deutschland darf nicht wie bisher mit CO2-neutralem Autofahren und CO2-neutralem Motorenöl werben
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch kündigt hartes Vorgehen gegen Unternehmen an, die Produkte oder Dienstleistungen durch ungeeignete Kompensationsversprechen als klimaneutral bewerben
- DUH fordert Handel und Industrie dazu auf, die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern, die tatsächlichen Werte zu veröffentlichen und auf jegliche Form von Greenwashing zu verzichten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute vor dem Landgericht Hamburg eine bedeutsame Klimaklage wegen irreführender Umweltwerbeversprechen gegen den Mineralölkonzern Shell Deutschland gewonnen. Das Gericht gab der DUH recht und bestätigte die Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Werbeversprechen zu angeblich neutralisierten CO2-Emissionen. Shell Deutschland verspricht seinen Kundinnen und Kunden CO2-neutrales Autofahren. Für nur 1,1 Cent pro getanktem Liter Benzin oder Diesel und damit weniger als einem Euro pro Tankfüllung soll dieses Wunder möglich werden. Diese Aussage wertet die DUH als hochgradig verbrauchertäuschend. Dies gilt ebenfalls für die Bewerbung eines angeblich CO2-neutralen Motoröls.
Die DUH kritisiert zum einen die mangelnde Transparenz, also Angaben dazu, wie die CO2-Neutralität erreicht wird. Und sie kritisiert, dass zur Kompensation der verursachten CO2-Emissionen unter anderem Emissionsgutschriften aus Waldschutzprojekten in Peru und Indonesien gekauft werden. Waldschutzprojekte sind in fast allen Fällen nicht zur Kompensation von CO2 geeignet, da das Klimagas CO2 für viele Jahrhunderte in der Erdatmosphäre verbleibt, während die Projektbetreiber lediglich garantieren, dass die Bäume noch für einige Jahre bis Jahrzehnte erhalten bleiben. Das in den Bäumen gebundene CO2 kann danach freigesetzt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das heutige Urteil gegen einen auf Mineralöl setzenden Großkonzern ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz. Shell ist mit seinem schmutzigen Geschäftsmodell für den Ausstoß von vielen Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Mit der Rechtskraft der heutigen Gerichtsentscheidung ist die durch Shell verursachte Verbrauchertäuschung gestoppt. Wir werden konsequent gegen alle weiteren Unternehmen vorgehen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen mittels ungeeigneter Kompensationsversprechen als klimaneutral bewerben. Ich fordere Handel und Industrie dazu auf, die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern, die tatsächlichen Werte zu veröffentlichen, so dass ein Vergleich möglich ist, und auf jegliche Form von Greenwashing zu verzichten.“
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH: „Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, in der Werbung wahrheitsgemäß und ohne in die Irre geführt zu werden, über Umweltvorteile von Produkten informiert zu werden. Nur so können sie fundierte Entscheidungen treffen. Solange Unternehmen nicht ausreichend erklären, warum ihre Produkte oder Dienstleistungen umwelt- oder klimafreundlich sein sollen, werden wir als klagebefugter Verbraucherschutzverband diese Transparenz einfordern und notfalls gerichtlich durchsetzen.“
Hintergrund:
Bereits im Mai 2022 hatte die DUH die Shell Deutschland GmbH dazu aufgefordert, ihre irreführende Werbung abzustellen. Nachdem sich der Konzern geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat die DUH eine Unterlassungsklage am Landgericht Hamburg eingeleitet. Dieser wurde heute stattgegeben (Az: 315 O 108/22).
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
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