Immer mehr Finanzgerichte erkennen Beiträge als steuermindernde Sonderausgaben an und stellen Solidargemeinschaften endlich mit gesetzlichen und privaten Kassen gleich.
Die jahrelange Ungleichbehandlung der Solidargemeinschaften scheint an ihr Ende zu kommen. Viele Finanzämter lehnten es in der Vergangenheit ab, Beiträge an eine Solidargemeinschaft wie reguläre Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben steuermindernd abzugsfähig zu behandeln. Das brachte für viele Mitglieder von Solidargemeinschaften erhebliche finanzielle Einbußen mit sich. An vielen Finanzgerichten waren deshalb Verfahren anhängig, weil Mitglieder dies nicht hinnehmen wollten. Die Urteile fielen unterschiedlich aus. In drei Verfahren, in denen die Beiträge nicht berücksichtigt wurden, hat der Bundesfinanzhof im letzten Jahr Urteile von Finanzgerichten aufgehoben und an die Finanzgerichte zurückverwiesen.
Jetzt wendet sich das Blatt. Das Finanzgericht Münster und das Hessische Finanzgericht haben kürzlich in den zurückverwiesenen Verfahren jeweils Mitgliedern der Samarita bestätigt, dass ihre Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Die zuständigen Finanzämter legten keine Revision ein, so dass die Entscheidungen nun rechtskräftig sind.
Tenor beider Urteile ist, dass Finanzämter den Steuerabzug gewähren müssen, wenn die Solidargemeinschaft ihren Mitgliedern Leistungen zusichert, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind. Das ist bei der BASSG längst der Fall. „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung der Solidargemeinschaften“, sagt der Vorsitzende der BASSG, Urban Vogel.
Pressekontakt:
Max Höfer: 0172 924 3939, max.hoefer@t-online.de
BASSG und Samarita
Altenwall 17/18
28195 Bremen
0049 / 421 – 620 669-99