„Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“, forderte heute ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Universitäten und Ausbildungsstätten vor dem Deutschen Bundestag. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützten die von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) organisierte Demonstration vor Ort. An der Demonstration nahmen über 500 Personen teil.
Anlass waren die auch nach Vorliegen des Kabinettsentwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) weiterhin unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Seit zwei Jahren gibt es immer mehr Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Sie brauchen Planungssicherheit, eine Stelle für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zu bekommen.
„Die Weiterbildung gibt es nicht zum Nulltarif“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dem Kabinettsentwurf des GVSG hat die Bundesregierung das Problem zwar erstmals anerkannt, aber der Gesetzentwurf greift viel zu kurz“, kritisierte sie.
„Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber uns rennt die Zeit davon: Die ersten Jahrgänge im neuen System stehen vor einer ungewissen Zukunft. Herr Lauterbach, handeln Sie jetzt: Wir brauchen noch diesen Sommer eine Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“, forderte PsyFaKo-Mitglied Felix Kiunke.
Ohne gesetzlich geregelte Finanzierung werden nicht genügend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt werden. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor.
Ohne die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen gibt es keine Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis und keine Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung darf nicht sehenden Auges in Kauf genommen werden.
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