Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 3. Juli 2024 das endgültige Ergebnis der 10. Wahl der Abgeordneten des Europaparlaments aus der Bundesrepublik Deutschland festgestellt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 64,7 Prozent (2019: 61,4 Prozent). Der Anteil an allen gültigen Stimmen ergibt sich für die zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen wie folgt:
Der Anteil der ungültigen Stimmen bei der Europawahl 2024 betrug 0,8 Prozent (2019: 1,1 Prozent).
Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler an allen Wählerinnen und Wählern insgesamt lag bei 37,7 Prozent.
96 der insgesamt 720 Sitze des Europaparlaments entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland. Im 10. Europaparlament werden nach dem endgültigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit den nachstehenden Mandatszahlen vertreten sein:
Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis der Europawahl 2024 haben sich damit keine Änderungen ergeben.
Die endgültigen Ergebnisse der Europawahl 2024 für den Bund, die 16 Bundesländer sowie die 400 kreisfreien Städte und Landkreise können im Internetangebot der Bundeswahlleiterin auch in Form von Grafiken und Karten [KJ(1]abgerufen werden.
Die Veröffentlichung „Endgültige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen“ der Bundeswahlleiterin zur Europawahl 2024 dokumentiert ebenfalls die endgültigen Ergebnisse. Die Veröffentlichung kann als PDF-Datei [KJ(2]oder als Open-Data-Angebot im Internetangebot der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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