Dem Fernsehrat der XVII. Amtsperiode gehören folgende Mitglieder an (die Übersicht ist nach den entsendenden Organisationen sortiert): https://kurz.zdf.de/frxvii
Die Mitglieder des 60-köpfigen Fernsehrats werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die genaue Zusammensetzung ist im ZDF-Staatsvertrag unter Paragraf 21 geregelt.
Der Fernsehrat ist kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Er tagt öffentlich, seine Sitzungen werden zudem live im Internet übertragen. Sowohl die Tagesordnung als auch Zusammenfassungen der Beratungsvorlagen und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen werden im Internet veröffentlicht. Ein Newsletter informiert zusätzlich unmittelbar vor und nach den Sitzungen über den Gang der Beratung.
Unvereinbarkeiten mit der Mitgliedschaft im Fernsehrat sind in Paragraf 19a des ZDF-Staatsvertrags festgelegt. So dürfen die Mitglieder weder für einen privaten oder öffentlich-rechtlichen Konkurrenten noch für eine der Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen vertreten, die der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Fernsehrat entgegenstehen (Interessenkollision).
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